ZUM SEITENANFANG

KZBV-Programmmodule

Vorgaben für Softwarehersteller

Praxisverwaltungssysteme (PVS) müssen u. a. in der Lage sein, Daten zu zahnärztlichen Leistungen für die Abrechnung mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) aufzubereiten und in elektronischer Form bereitzustellen. Die Übermittlung kann dann z. B. online oder mit Datenträgeraustausch stattfinden. Dabei müssen die PVS-Hersteller auch die KZV-spezifischen Anforderungen berücksichtigen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung stellt den Softwareherstellern daher Programmmodule zur Verfügung, die in das jeweilige PVS integriert werden. Damit ist gewährleistet, dass die Abrechnungsdaten unabhängig vom verwendeten PVS immer im selben Format vorliegen.

Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht der den Softwareherstellern vorliegenden aktuellen Programmmodule sowie eine Dokumentation der Fehlermeldungen der Abrechnungsmodule auf Fallebene als PDF-Datei:

KZBV-Programmmodule

Hinweis

Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.