ZUM SEITENANFANG

Meldebogen Fortbildung

Um den bürokratischen Aufwand für die Praxen so gering wie möglich zu halten, haben wir Ihnen den anliegenden Meldebogen zum Erfassen Ihrer Fortbildungspunkte vorbereitet.

Auf dem Meldebogen haben wir als Service für Sie bereits 10 Punkte pro Jahr für das Lesen von Fachliteratur eingetragen.

Meldebogen Fortbildungspflicht

Hinweis

Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.

Informationen

Informationen zur Fortbildungspflicht aus den IDs 6/2008 und 7/2008 können Sie hier herunterladen:
Informationen Fortbildungspflicht (PDF)

Häufige Fragen

Eine Zusammenstellung von Antworten auf häufige Fragen
können Sie hier herunterladen:
Antworten auf häufige Fragen (PDF) 

Als Anlage enthalten sind hier:

Pflicht zur fachlichen Fort-
bildung
 gem. § 95d SGB V

Leitsätze der BZÄK, DGZMK und KZBV vom 1.01.2006

Regelungen des Fortbildungs-
nachweises der KZBV 
vom 17.05.2006

Punktebewertung von Fortbildung der BZÄK/DGZMK vom 1.01.2006