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Die KZV Nordrhein bei Facebook

Der KZV-Auftritt bei Facebook: aktuell, informativ und unterhaltsam!

Der Auftritt der KZV Nordrhein bei Facebook ist das Ergebnis zahlreicher Gespräche mit jungen Zahnärzten, Studenten, Assistenten, Angestellten und frisch Niedergelassenen. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!

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DER ZAHNÄRZTE-BLOG: DENTISTS4DENTISTS

Der Zahnärzte-Blog „dentists4dentists“ richtet sich speziell an junge Zahnärzte – Assistenten, Angestellte, frisch Niedergelassene – und Studierende der Zahnmedizin. Im Blog informieren und diskutieren Zahnärztinnen und Zahnärzte unabhängig und neutral. 

News

Aktuelle Nachrichten, Trends und Entwicklungen

 

Zahnschmelzhärtung für Kinder unter sechs Jahren – Hier lesen Sie mehr

Ärzte-Kampagne „Wir sind für Sie nah.“  – Hier lesen Sie mehr

KZBV: Analyse 2023 für iMVZ – Hier lesen Sie mehr

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wird seinem Namen nicht gerecht – Hier lesen Sie mehr

„Zähne zeigen!“: Neues Kampagnenplakat – Hier lesen Sie mehr

EBZ: Störung bei energie BKK – Hier lesen Sie mehr

Kritik der Heilberufe an Gesundheitspolitik: Zahnmedizin in NR überdurchschnittlich betroffen – Hier lesen Sie mehr

Gesundheitsorganisationen kritisieren Ampel-Politik – Hier lesen Sie mehr

Stimmungsbarometer der Stiftung Gesundheit für das 1. Quartal 2024 – Hier lesen Sie mehr

Kürzung der Vergütung wegen fehlender E-Rezeptanwendung – Hier lesen Sie mehr

Neuer Einlöseweg für das E-Rezept in der Kritik – Hier lesen Sie mehr

Wissen to go – Hier lesen Sie mehr

Vorläufige Finanzergebnisse der GKV 2023 – Hier lesen Sie mehr

Ablauf der Zertifikate von SMC-B-Karten – Hier lesen Sie mehr

Zeit für Patientinnen und Patienten läuft ab – Hier lesen Sie mehr

KZBV/BZÄK: Faltblatt „Daten und Fakten 2024“ – Hier lesen Sie mehr

Erhöhung der Krebsregistermeldevergütung ab 1. Februar 2024 – Hier lesen Sie mehr

Intubationsnarkosen in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Hier lesen Sie mehr

TI-Anbindung auch für gewerbliche Dentallabore – Hier lesen Sie mehr

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Zahnschmelzhärtung für Kinder unter sechs Jahren

Fluoridlack seit 24. April 2024 auch vom 34. Lebensmonat an unabhängig vom Kariesrisiko Kassenleistung

Seit dem 24. April 2024 ist das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung für alle Kinder bis zum 6. Geburtstag eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch besteht dann unabhängig davon, ob das Kariesrisiko als hoch eingeschätzt wird oder nicht. Bisher gab es für den Schutz des Milchgebisses je nach Altersgruppe unterschiedliche Regelungen: Bis zum 33. Lebensmonat spielte das Kariesrisiko keine Rolle. Zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr war hingegen noch ein hohes Kariesrisiko die Voraussetzung dafür, dass die Milchzähne zweimal pro Kalenderhalbjahr mit Fluoridlack geschützt werden konnten. Diese Änderung ist in Kraft getreten, nachdem der Beschluss des G-BA vom 18. Januar 2024 vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Hintergrund: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern
Kinder zwischen dem 6. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben gemäß der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zum Leistungsumfang gehört unter anderem, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Mundhöhle untersucht, das Kariesrisiko des Kindes einschätzt, zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke sowie zur richtigen Mundhygiene berät und gegebenenfalls fluoridhaltige Zahnpasta empfiehlt.

Weitere Informationen zur Prophylaxe und Früherkennung von Zahnerkrankungen, auch zum Leistungsanspruch bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 7. und dem vollendeten 18. Lebensjahr, auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Gemeinsamer Bundesausschuss (24. April 2024)

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Ärzte-Kampagne Wir sind für Sie nah.“ 

Kampagne macht mit viel Gefühl auf schwierige Lage der Praxen aufmerksam

Hochgeschätzt, voller Vertrauen und sich der schwierigen Lage bewusst: So blicken die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auf die ambulante Versorgung, genauer auf die wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige Arbeit der niedergelassenen hausärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen und ihrer Teams in über 100.000 Praxen. Doch diese Versorgung ist in akuter Gefahr.

Mit der bundesweiten Kampagne „Wir sind für Sie nah“ wollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gemeinsam klarmachen, dass es allerhöchste Zeit für einen gesundheitspolitischen Richtungswechsel ist: Politik muss jetzt handeln!

Berlin, 22. April 2024 – „Es ist keine Chimäre, sondern leider traurige Realität, dass die Situation der ambulanten Versorgung äußerst kritisch ist. Wir haben die Politik bereits mehrfach nachdrücklich darauf hingewiesen“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Allerdings habe man dort den Ernst der Lage bislang nicht erkennen wollen. „Im Gegensatz dazu ist die Sorge in der Bevölkerung längst angekommen. In einer Umfrage geben fast 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger an, dass ihnen das Thema ambulante ärztliche Versorgung wichtig ist.“ 

Laut dieser aktuellen Civey-Umfrage befürchtet die Hälfte der über 5.000 Befragten, dass ihre Arztpraxen in naher Zukunft schließen. Über 62 Prozent stimmen der Aussage zu, dass sich Arztpraxen aktuell in einer Notlage befinden. 72 Prozent der Patientinnen und Patienten sagen, ihre Ärzte sind Vertrauenspersonen für sie. Über 86 Prozent der Befragten ist die Nähe zum Wohnort bei der Wahl einer Ärztin oder eines Arztes wichtig.

„Bei diesen Aussagen handelt es sich nicht um das Gerede von Funktionären, sondern um echte Sorgen der Bürgerinnen und Bürger“, konstatierte Gassen. „Aus diesem Grund starten wir diese Kampagne. Denn sie zeigt, was die niedergelassenen Praxen auszeichnet: die Nähe zu den Patientinnen und Patienten.“ Daher müssten die Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung für 84 Millionen Patientinnen und Patienten schnell und konsequent verbessert werden – beispielsweise durch Abbau der überbordenden Bürokratie oder Verbesserung der bislang dysfunktionalen Digitalisierung. Gassen: „Politik muss handeln – und zwar jetzt!“

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister ergänzte: „Diese Kampagne zeigt die emotionale Nähe zwischen Arzt und Patient, die es nur in Praxen gibt. Deshalb ist die Praxis vor Ort so eminent wichtig.“ Mancherorts sei sie der Mittelpunkt eines Dorfes. Sie nehme eine wichtige soziale Funktion in einer Kommune ein. Über Generationen hinweg gingen die Menschen zu „ihrem Arzt“ oder „ihrer Ärztin“. „Daher sind Praxen so außerordentlich wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, stellte der KBV-Vize klar.

Hofmeister: „Die politischen Rahmenbedingungen torpedieren jedoch die Arbeit der Niedergelassenen.“ Er verwies auf alarmierende Zahlen: „Aktuell sind über 5.000 Hausarztsitze hierzulande unbesetzt. Bedenklich ist zudem, dass bei den Hausärztinnen und Hausärzten die Abgangsraten durch die Babyboomer steigen.“ Vor allem dem Westen drohe ein erheblicher Hausarztmangel. 

Bundesweit sind über 30 Prozent aller Ärzte und Psychotherapeuten über 60 Jahre alt. Mit 37 Prozent ist dieser Anteil bei den Hausärzten besonders hoch. „Hinzu kommt: 61 Prozent aller niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten überlegen, früher in den Ruhestand zu gehen.“ 

KBV-Vorständin Dr. Sibylle Steiner verwies darauf, dass sich die Rahmenbedingungen entscheidend verändern müssten, wenn die Niederlassung auch für die nachfolgende Generation weiterhin eine erstrebenswerte berufliche Option bleiben solle. Heutzutage könnten sich die angehenden Medizinerinnen und Mediziner aussuchen, wo sie arbeiten wollen. „Unter den aktuellen politischen Gegebenheiten wird sich allerdings kaum ein angehender Arzt oder eine angehende Medizinerin für die eigene Praxis entscheiden. Damit bricht das Fundament der medizinischen Versorgung in diesem Land langsam, aber stetig weg“, warnte Steiner. 

„Mit dieser multimedialen Kampagne wollen wir die Politik auf allen Ebenen, ob in der Gemeinde oder im Bund, aufrütteln“, erklärte Steiner. Das solle unter anderem über TV, Print, Internet und via Social Media geschehen. Denn oftmals entstünde der Eindruck, dass die politische Aufmerksamkeit ausschließlich Krankenhäusern gelte. „Eine gute Krankenhausreform ist ohne Verbesserung der ambulanten Versorgung aber ebenso wenig möglich wie umgekehrt“, so Steiner. Für die KBV-Vorständin ist unumstößlich: „Letztlich wollen Ärzte und Patienten dasselbe: eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe ambulante Versorgung.“

Weitere Infos finden Sie auf der Kampagnen-Website: www.rettet-die-praxen.de.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet auf den Seiten der KBV.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (22. April 2024)

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KZBV: Analyse 2023 für I-MVZ

Fast jedes 3. zahnmedizinische MVZ in Investorenhand – dringender Handlungsbedarf im Rahmen des GVSG

In der zahnärztlichen Versorgung lasst sich seit der Öffnung der Versorgung für fachgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren (MVZ) 2015 eine dynamische Ausbreitung investorengetragener MVZ (iMVZ) beobachten. Der Einstieg solcher Investoren erfolgt über den Umweg, ein – häufig besonders kleines oder in finanzielle Schieflage geratenes – Krankenhaus zu erwerben und damit die gesetzliche Gründungsbefugnis für MVZ zu erlangen.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die als Körperschaft des Öffentlichen Rechts gesetzlich beauftragt ist, eine wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung sicherzustellen, hat diese Entwicklung sehr frühzeitig kritisch in den Blick genommen und vor den Folgen für die Patientenversorgung gewarnt:

Mit dem einseitigen Fokus auf schnelle Gewinnmaximierung stellen iMVZ eine erhebliche Gefahr für die Versorgungsqualität, das Patientenwohl und die Sicherstellung der Versorgung insgesamt dar.

Die Gefahren von iMVZ werden durch zwei Gutachten im Auftrag der KZBV (2020)1 sowie regelmäßige statistische Auswertungen der KZBV belegt. Die aktuelle statistische Analyse der KZBV mit Stand 31.12.2023 zu iMVZ kommt zu folgenden Kernergebnissen:

Anhaltende Ausbreitung von iMVZ
Die vorliegenden Daten bestätigen die anhaltend hohe Dynamik, mit der Fremdinvestoren (z. B. Private-Equity-Gesellschaften) in die vertragszahnärztliche Versorgung vordringen: Die Gesamtanzahl der iMVZ hat auch in 2023 weiter zugenommen. Ihr Anteil an allen MVZ belauft sich im vierten Quartal 2023 auf rund 30 Prozent. Damit befindet sich aktuell nahezu jedes dritte zahnmedizinische MVZ in der Hand eines Investors. Die Ausbreitungsdynamik konnte durch das 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das im SGB V einen Sonderweg für die vertragszahnärztliche Versorgung vorgibt, nicht nennenswert eingedämmt werden.

Kaum iMVZ im ländlichen und strukturschwachen Raum
Die aktuellen Daten bestätigen, dass iMVZ weiterhin keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgung in strukturschwachen, ländlichen Gebieten leisten. So siedeln sich 79 Prozent der iMVZ im städtischen Bereich an. Ebenfalls sind auch rund 80 Prozent aller iMVZ in Regionen zu finden, die ein im Bundesvergleich überdurchschnittliches Medianeinkommen der Bevölkerung aufweisen.

Geringer Beitrag zur Versorgung vulnerabler Patientengruppen
An der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung im Rahmen der aufsuchenden Versorgung nehmen iMVZ kaum teil. Auch bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit präventiven Leistungen der Individualprophylaxe leisten iMVZ einen unterdurchschnittlichen Beitrag.

Krankenhäuser als Gründungsvehikel für iMVZ
In der zahnärztlichen Versorgung dienen Krankenhäuser fast ausschließlich als Vehikel für die Gründung von iMVZ und iMVZ-Ketten: So sind 95,7 Prozent aller MVZ in Krankenhausträgerschaft zugleich iMVZ.

Keine Verbesserung regionaler oder sektorenübergreifender Versorgung durch iMVZ in Krankenhausträgerschaft
Die aktuellen Daten zeigen auf, dass die Fremdinvestoren mit der Gründung von iMVZ über ein Krankenhaus auch weiterhin keinen Beitrag zur Stärkung der regionalen zahnmedizinischen Versorgung oder der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit leisten. Kein einziger Krankenhausträger, der von Fremdinvestoren zur MVZ-Gründung genutzt wird, verfügt über eine Abteilung mit zahnärztlichem Bezug. Zugleich besteht auch in 2023 nur ein einziges der aktuell 468 iMVZ tatsachlich im Planungsbereich des jeweiligen Krankenhausträgers.

Gefahr von iMVZ-Großstrukturen
Mit steigender Zahl der iMVZ konzentriert sich eine steigende Zahl von MVZ-Versorgungseinheiten auf nur einige wenige Inhaber. Der Investor mit den meisten iMVZ verfügt derzeit über 96 Standorte, die beiden Investoren mit den zweit- und drittmeisten iMVZ haben 79 bzw. 77 Standorte. Durch die Bildung solcher Großstrukturen steigt die Gefahr von regionalen Versorgungslücken im Fall von Insolvenzen mit erheblichen Folgen für Patientinnen und Patienten. Dies unterstreichen auch die Erfahrungen mit Insolvenzen und Schließungen von Dentalketten im europäischen Ausland, wie z. B. in Spanien oder Frankreich. Zudem ist die zahnmedizinische Versorgung, die fast ausschließlich ambulant erbracht wird, gänzlich anders gelagert als die Versorgung im ärztlichen Bereich. Es gibt keine flächendeckenden stationären Versorgungsstrukturen, die den Ausfall ambulanter Strukturen zumindest partiell auffangen könnten.

Geringere Teilzeitquote in iMVZ
Der von den Investoren vorgetragenen Argumentation, iMVZ wurden im Gegensatz zu den etablierten Praxisformen und Inhaberstrukturen die Wünsche junger Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Anstellung und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf viel besser berücksichtigen, kann auf Grundlage der vorliegenden Daten nicht gefolgt werden. Insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, wird deutlich: iMVZ haben mit lediglich 36 Prozent nachweislich die schlechteste Teilzeitquote von allen Praxisformen.

Auf der Grundlage der zwei Gutachten und der aktuellen Analyse der KZBV für 2023 ergibt sich als dringender politischer Handlungsbedarf, den mit dem TSVG beschrittenen Sonderweg für den zahnärztlichen Versorgungsbereich weiterzugehen und insbesondere eine räumlich-fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung gesetzlich zu verankern. Die KZBV hat sich diesbezüglich mit Schreiben vom 16. April 2024 an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gewandt.

Neben der Analyse 2023 steht auch ein aktualisiertes Positionspapier auf der KZBV-Website zum Download bereit. 

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wird seinem Namen nicht gerecht

KZBV warnt vor erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung

Berlin, 16. April 2024 – Das Ziel, die Versorgung vor Ort und den Zugang zu Präventionsleistungen zu verbessern, sieht die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) klar verfehlt.

Trotz mehrfacher Ankündigung von Minister Karl Lauterbach enthält der Entwurf keine Regulierung Medizinischer Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren (sog. iMVZ) betrieben werden. Aktuelle versorgungspolitische Zahlen der KZBV belegen, dass iMVZ weiterhin keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgung in strukturschwachen, ländlichen Gebieten leisten. So siedeln sich 79 Prozent der iMVZ im städtischen Bereich an. Hinzu kommt, dass mittlerweile fast jedes dritte MVZ in der Hand eines Investors ist. Die mit dieser Entwicklung einhergehenden erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung werden mit diesem Gesetzentwurf nicht wirkungsvoll eingedämmt. Hierfür wäre eine räumliche und vor allem fachliche Gründungsbeschränkung von iMVZ absolut unerlässlich.

Zudem werden nach wie vor keine Maßnahmen ergriffen, der Versorgung die finanziellen Mittel für dringend erforderliche zahnmedizinische Präventionsleistungen bereitzustellen. Die Volkskrankheit Parodontitis, an der rund 30 Mio. Menschen leiden, nachhaltig zu bekämpfen, wird somit erheblich erschwert. Die mit einer unbehandelten Parodontitis einhergehenden immens hohen Folgekosten für das Gesundheitssystem wirken zudem einer Stabilisierung der GKV-Ausgaben entgegen.

Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV erklärt: „Mit dem Referentenentwurf des GVSG bleiben dringende versorgungspolitische Probleme weiterhin ungelöst – mit erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung.“

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (16. April 2024)

Hier geht es zur Pressemitteilung auf den Seiten der KZBV:

KZBV: Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wird seinem Namen nicht gerecht

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„Zähne zeigen!“: Neues Kampagnenplakat

Download ab sofort möglich

Auf der „Zähne zeigen!“-Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung steht nunmehr unter dem Menüpunkt „Für Praxen“ ein neues Kampagnen-Plakat zum Download für Sie bereit.

Download neues Kampagnenplakat

Bitte scrollen Sie auf der Seite etwas nach unten und klicken Sie unter der Überschrift „Plakate und Flyer“ auf den Link „Plakate #Zaehnezeigen“. Sie können dann die ZIP-Datei mit allen Plakaten der Kampagne auf Ihrem Rechner speichern.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (16. April 2024)

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EBZ: Störung bei energie BKK

Anträge mit TA-Version 1.7 können nicht angenommen werden

Die energie BKK hat mitgeteilt, dass Anträge im Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) auf Grundlage der Technischen Anlage (TA) in der Version 1.7 derzeit nicht angenommen und verarbeitet werden können.

Die energie BKK führt dies auf technische Schwierigkeiten des eigenen Software-Dienstleisters zurück, der die IT-Systeme erst am 19. April 2024 auf die TA Version 1.7 hochrüsten können wird. Anträge mit der TA Version 1.7 sollen ab dem 22.04.2024 wieder von der energie BKK angenommen und verarbeitet werden können. 

Die bkk Energie bittet darum, dass bei zahnmedizinisch sofort notwendigen Versorgungen, ein mittels Stylesheet nach Anlage 14c BMV-Z erzeugter papiergebundener und unterschriebener Ausdruck des Behandlungsplans an die energie-BKK unter 0511 911 10 7943 via Telefax übermittelt wird. Nach Behebung der Störung ist keine erneute elektronische Übermittlung des bereits per Fax übermittelten Antrags nochmals über das EBZ vorzunehmen.

Quelle: KZBV

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Spitzenorganisationen der Heilberufe kritisieren Gesundheitspolitik

Zahnmedizin in Nordrhein überdurchschnittlich betroffen

Düsseldorf, 12. April 2024 – Die vier tragenden Säulen der Gesundheitsversorgung in Deutschland haben am gestrigen Donnerstag in der Bundespressekonferenz die Gesundheitspolitik von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach scharf kritisiert. Eine Auswertung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein (KZVNR) bestätigt, dass nordrheinische Zahnarztpraxen ganz besonders unter den Vorgaben aus Berlin leiden.

Zahnarzt Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV, warnte vor negativen Folgen der gegenwärtigen Gesundheitspolitik auf die Parodontitis-Behandlung und die Zukunftsfähigkeit der vorhandenen Praxisstrukturen. Aus nordrheinischer Sicht kommentiert KZVNR-Chef Andreas Kruschwitz: „Die Zahl der Parodontitis-Neubehandlungen liegt bei uns 25 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Aus der epidemiologischen Forschung ist bekannt, dass der Behandlungsbedarf demografiebedingt eher steigt als sinkt. Darum kann die niedrige Zahl der Neubehandlungen auf den Effekt der Budgetierung zurückgeführt werden, die durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit Wirkung zum 01.01.2023 eingeführt wurde.“

Die moderne Parodontitis-Behandlungsstrecke verbessert nachweislich den allgemeinen Mundgesundheitszustand der Patienten, Zahnverluste werden zeitlich verzögert oder sogar vermieden. Durch das unausgeschöpfte Behandlungspotenzial ist in den nächsten Jahren mit zusätzlichem Behandlungsbedarf und Kosten in Höhe von bundesweit rund 200 Millionen Euro zu rechnen, erklärte Hendges mit Bezug auf eine aktuelle Studie. Vermeiden könne man diese Kosten durch die Abschaffung der Budgetierung. 

iMVZ: Lauterbach sitzt Probleme aus

Die Zahnärzteschaft kritisiert nicht nur Fehlsteuerung durch die Bundespolitik, sondern auch das Aussitzen von Problemen: Trotz gegenteiliger Ankündigung des Bundesgesundheitsministers findet sich in keinem der bisher bekannt gewordenen Gesetzesentwürfe eine Regulierung der von Fremdinvestoren geführten Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ). „Nordrhein scheint besonders attraktiv für investorengetragene MVZ zu sein“, stellt Kruschwitz fest. Keine andere KZV-Region hat so viele iMVZ-Standorte wie wir – und sie finden sich fast ausschließlich in den Großstädten entlang der Rheinschiene und im Ruhrgebiet.“ Zwar sei der Beitrag zur Gesamtversorgung noch überschaubar – rund 2,3 Prozent der im Bereich der KZV Nordrhein tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind in einem iMVZ tätig. Diese Anzahl habe sich aber innerhalb von sechs Jahren vervierfacht, von 100 Personen im Jahr 2018 auf aktuell 410. Noch dynamischer ist die Entwicklung der iMVZ-Standorte. Sie expandierten von 17 im Jahr 2018 auf gegenwärtig 92.

„Wir sehen diese Dynamik als problematisch an, weil sie die Entwicklung der Praxisstrukturen insgesamt in eine Schieflage bringen könnte. Fremdinvestoren erwarten mutmaßlich höhere Renditen als andere Praxisarten, in denen die zahnmedizinische Versorgung im Vordergrund steht“, argumentiert Kruschwitz. „Die Auswertung der Abrechnungsdaten scheint diese Vermutung zu bestätigen, denn regelmäßig liegen die von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragenden Kosten pro Patient in einem iMVZ deutlich über denen anderer Praxisarten. Konkret heißt das: Für den Geldbetrag, den sechs Patienten in einem iMVZ kosten, versorgt eine Einzelpraxis acht Patienten.“

Die zahnmedizinischen Körperschaften fordern, dass nur noch Investoren mit einem räumlichen Bezug zum geplanten Standort sowie einen fachlichen Bezug zur Zahnmedizin eine Gründungsbefugnis für MVZ erhalten sollen.

   

Gesundheitsorganisationen kritisieren Ampel-Politik

Gemeinsame Pressemitteilung von DKG, KBV, KZBV und ABDA

Berlin, 11. April 2024 – Die vier tragenden Säulen der Gesundheitsversorgung in Deutschland haben am heutigen Donnerstag die Gesundheitspolitik von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach scharf kritisiert. In der Bundespressekonferenz stellten die Spitzen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ihre Kritikpunkte an der Gesundheitspolitik dar. Alle vier eint die Sorge darum, ob die Menschen in Deutschland auch in Zukunft noch flächendeckend und wohnortnah Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken finden werden. Ohne unmittelbare politische Weichenstellungen seien dramatische Versorgungslücken zu erwarten.

Scharfe Kritik bei allen Organisationen ruft die immense Bürokratielast hervor, die unter der Ampel-Regierung nochmals zugelegt hat. Sie fordern die Politik auf, die Versorgung spürbar zu entbürokratisieren. So sind beispielsweise zahlreiche Dokumentationsvorschriften überflüssig. Letztendlich führt die überbordende Bürokratie dazu, dass immer weniger Zeit für die Patientenversorgung bleibt.

Die Freiberuflichkeit als Kernelement der ärztlichen, zahnärztlichen und apothekerlichen Versorgung und die Trägervielfalt in der Krankenhauslandschaft sind aus Sicht der KBV, KZBV, DKG und ABDA mittlerweile stark gefährdet. Anstatt die bestehenden Strukturen zu stärken und zu stabilisieren, will der Minister in überflüssige neue Strukturen investieren wie beispielsweise Gesundheitskioske. Notwendige Mittel für die Versorgung fehlen damit.

Auf scharfe Ablehnung bei den Organisationen trifft auch die Art und Weise, wie Karl Lauterbach Politik betreibt und diese kommuniziert. Alle vier Säulen kritisieren neben inhaltlichen Schwachpunkten bei den Gesetzentwürfen den mangelnden Respekt, den der Minister der Selbstverwaltung und damit letztendlich auch den Patienten, für die sie sich Tag für Tag einsetzt, entgegenbringt. Immer wieder bezeichnet er Organisationen mit gesetzlich festgelegten Aufgaben als „Lobbygruppen“ und verweigert Gespräche mit ihnen. Die Gesundheitsinstitutionen kritisieren zudem, dass der Minister bislang vor allem durch größtenteils vage, öffentliche Ankündigungen aufgefallen ist. Konkrete politische Umsetzungen folgten dann entweder gar nicht, halbherzig oder extrem verspätet. Mit Nachdruck kündigte Lauterbach zu Beginn seiner Amtszeit beispielsweise an, dass es mit ihm keine Leistungskürzungen geben werde. De facto führen seine politischen Entscheidungen aber dazu, dass die Patienten immer weniger Leistungen an weniger Standorten erhalten werden bzw. bereits erhalten.

Die KBV, KZBV, DKG und ABDA fordern Minister Lauterbach und die Ampel-Koalition dazu auf, die Versorgung der Patienten wieder in den Fokus zu nehmen. Dazu sind nachhaltige Reformen vonnöten, die die bestehenden Versorgungsstrukturen stärken. Die Organisationen verweisen dazu auf die konstruktiven Gestaltungsvorschläge, die dem Minister schon seit Monaten bekannt sind. Die Stimmung der Leistungserbringer ist auf einem absoluten Tiefpunkt; sie stoßen an ihre Grenzen und können die Versorgung, wie die Patienten sie bisher gewohnt waren, nicht mehr länger leisten.

Bevor die kommenden Gesetzentwürfe ins parlamentarische Verfahren gehen, muss Minister Lauterbach daher endlich in den Dialog mit denjenigen treten, die die Versorgung täglich gestalten! Die Lösungsvorschläge liegen auf dem Tisch und die Reformbereitschaft ist gegeben. Bleibt jetzt jedoch der erforderliche Kurswechsel aus, werden die vier Organisationen in den kommenden Wochen die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen und vor allem die breite Öffentlichkeit auf unterschiedlichen Kanälen verstärkt über die verheerenden Folgen dieser Politik für die Versorgung von rund 84 Millionen Patienten in Deutschland aufklären.

Für die Krankenhäuser erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG: „Die große Krankenhausstrukturreform wurde von Seiten des Ministeriums so schlecht gemanagt, dass man praktisch von einem Scheitern sprechen muss. Stand heute liegt noch nicht einmal ein abgestimmter Referentenentwurf für ein mittlerweile nur noch nicht zustimmungspflichtiges Gesetz vor. Der bekannt gewordene ‚Nichtentwurf‘ beschreibt über 15 Seiten den Aufwuchs an Bürokratie, ohne dass die zentralen Ziele des Gesetzes auch nur ansatzweise erreicht werden. Eine Vorhaltefinanzierung, die nachweislich ihre Wirkung verfehlt, eine Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen, die sich weit vom NRW-Modell entfernt hat und mehr Fragen aufwirft als Antworten gibt, und ein Transformationsfonds, den im Wesentlichen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen finanzieren. Insgesamt eine desaströse Bilanz nach zweieinhalb Jahren Regierungszeit.“

Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, erklärte: „Viel zu kompliziert, nicht zu Ende gedacht und mit kaum absehbaren gewaltigen Folgen. So lassen sich aktuell fast alle Gesetzentwürfe aus dem Hause Lauterbach beschreiben. Mal abgesehen davon kommt noch die Unsicherheit hinzu, in welchem offiziellen oder inoffiziellen Stadium sich bekannt gewordene Referentenentwürfe denn befinden. Gemeinsam ist den Entwürfen, dass sie eine standardisierte und zentrierte Versorgung favorisieren – und zwar mit Standards, deren Sinnhaftigkeit sich aus Versorgungssicht nicht erschließt. Die ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen werden von selbstständigen Freiberuflern geführt, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten an ihrem Standort und mit ihrem Personal individuell passend das Bestmögliche machen. Das passt in keine bundesweite Schablone – das wird entweder nicht verstanden oder nicht gewollt. Stattdessen werden völlig praxisferne Vorgaben formuliert, die bis ins Detail ins Praxismanagement gehen und den Praxen immer mehr Leistungen abverlangen. Dabei wäre es einfach, durch wenige schnell umsetzbare Regelungen wie eine pragmatische Entbudgetierung der Hausärzte oder eine Abschaffung der TI-Sanktionen erste richtige Impulse zu setzen.“

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV, führte aus: „Eine flächendeckende zahnärztliche Versorgung, wie es sie bislang gab, ist unter den desaströsen politischen Rahmenbedingungen kaum noch zu gewährleisten. Von dieser versorgungsfeindlichen Gesundheitspolitik besonders betroffen ist die neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie. Parodontitis nimmt unter anderem Einfluss auf schwere Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und rheumatische Erkrankungen. Durch unbehandelte Parodontitis entstehen zudem hohe Folgekosten für unser Gesundheitssystem, die einer Stabilisierung der GKV-Ausgaben entgegenwirken. Wir fordern daher die Politik auf, die 2022 eingeführte Budgetierung sofort für alle Zeit zu beenden!“ Hendges mahnte zudem an, dass noch immer keine gesetzliche Regulierung für Medizinische Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren (sog. iMVZ) betrieben werden, geschaffen wurde. Der Anteil von iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ liegt mittlerweile bei rund 30 Prozent. Das sind 468 iMVZ – Tendenz weiter steigend. Mit ihrem Fokus auf schnelle Rendite stellen iMVZ eine erhebliche Gefahr für die Patientenversorgung dar. Um die fortschreitende Vergewerblichung des Gesundheitswesens endlich wirksam zu stoppen, muss ein räumlicher und auch fachlicher Bezug eines Trägerkrankenhauses zur Voraussetzung der Gründungsbefugnis eines Krankenhauses von iMVZ gemacht werden.

Hier geht es zum kompletten Statement von Martin Hendges.

Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Die Apothekenzahl befindet sich seit Jahren im Sinkflug. Dadurch müssen immer mehr Patientinnen und Patienten weitere Wege zu ihrer Apotheke zurücklegen. Allein im vergangenen Jahr sind rund 500 Apotheken weggefallen – das entspricht der Apothekenzahl in Thüringen! Auch in diesem Jahr führen die politisch verursachten Probleme zu massiven Belastungen. Die Apothekenteams lösen die unzähligen Lieferengpässe, sie helfen den Menschen beim holprigen Start des E-Rezepts. Das alles übernehmen die Apotheken trotz zehrenden Fachkräftemangels. Das Apothekenhonorar wurde seit elf Jahren nicht angepasst, zuletzt hat es die Ampel-Koalition sogar gekürzt. Herr Lauterbach weiß von diesen bedrohlichen Entwicklungen. Doch statt die wohnortnahe Versorgung zu stabilisieren, kündigt er Scheinreformen an. Seine aktuellen Ideen bedeuten für die Bevölkerung weitgehende Leistungskürzungen. So würden durch eine Honorar-Umgestaltung noch mehr Menschen ihre Apotheke verlieren. Und in den geplanten Scheinapotheken würde die Expertise der Apothekerinnen und Apotheker fehlen. Damit könnten mehrere benötigte Leistungen nicht mehr angeboten werden. Sich ernsthaft für eine solide Versorgung einzusetzen, sieht anders aus.“

Gemeinsame Pressemitteilung von ABDA / DKG / KBV / KZBV (11. April 2024)

Den Wortlaut der Pressemitteilung sowie weitere Informationen zu den Forderungen der vier tragenden Organisationen im Gesundheitswesen finden Sie auf den Seiten der KZBV.

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Stimmungsbarometer der Stiftung Gesundheit für das 1. Quartal 2024

Verschlechterte Stimmung bei den Zahnärzten

Das Stimmungsbarometer der Stiftung Gesundheit ist ein Indikator für die wirtschaftliche Stimmungslage in der ambulanten Versorgung und wird seit mehr als 15 Jahren erhoben. Die Ergebnisse geben laut Stiftung Gesundheit „differenziert Auskunft darüber, wie die niedergelassenen Ärzte und Heilberufler ihre aktuelle wirtschaftliche Lage einschätzen und welche Entwicklung sie in den kommenden sechs Monaten erwarten.“ Seit 2023 werden dabei auch die Gründe für die Stimmung und die Erwartungen der Befragten eruiert.

Die Stimmung wird analog zum Geschäftsklima für die gewerbliche Wirtschaft des ifo Institutes (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.) berechnet. Insgesamt werden pro Barometer etwa 10.000 Repräsentanten des ambulanten Sektors angeschrieben, wobei die Rücklaufquote zurzeit bei rund 8 Prozent liegt. Am Barometer für das 1. Quartal 2024 nahmen fast 1.000 Befragte teil. Die Ergebnisse der Umfrage sind somit als repräsentativ anzusehen.

Ergebnisse für das 1. Quartal 2024
Tatsächlich ist bei den Ärzten eine im Vergleich zum vorangegangenen Barometer leicht angehobene Stimmung zu verzeichnen – das gilt sowohl für die Einschätzung der aktuellen wirtschaftlichen Lage (plus 6,2 Punkte) als auch für die Erwartung für die kommenden sechs Monate (plus 5,3 Punkte). Zudem traten für Ärzte im Vergleich zum 4. Quartal 2023 weniger belastende Faktoren im Praxisalltag auf als zuvor. In diesem Punkt liegen die Hausärzte mit plus 10,2 Punkten vorne, bei den den Fachärzten ist eine Steigerung von 7,1 Punkten zu verzeichnen.

Dennoch wäre es verfrüht, hieraus eine Trendwende abzulesen. Schließlich liegt die Stimmungslage der Ärzte trotz einer allgemeinen Verbesserung um insgesamt 5,7 Prozentpunkte im Vergleich zum vorigen Quartal immer noch bei einem Wert von minus 32,8. Bei den Zahnärzten ist gar eine Stimmungsverschlechterung eingetreten (minus 3,5 Punkte). Immerhin 32,7 % der Hausärzte, 33,2 % der Fachärzte und 40 % der Zahnärzte schätzen ihre aktuelle wirtschaftliche Lage als schlecht ein. 55 % der Hausärzte, 57,9 % der Fachärzte und 59,6 % der Zahnärzte erwarten in den nächsten 6 Monaten im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Situation eine ungünstigere Entwicklung als zuvor.

Insgesamt ist die wirtschaftliche Stimmung bei ambulant tätigen Ärzten und Zahnärzten also auch im ersten Quartal 2024 als weiterhin trüb zu bezeichnen. Nach Einschätzung des wissenschaftlichen Leiters des Barometers ist es vor allem eine tiefgehende Unsicherheit, die die (zahn)ärztlichen Leistungserbringer bedrückt und die Stimmung im Minusbereich verharren lässt. Die Gründe dafür sind die aktuelle politische Situation und die Schieflagen im Gesundheitswesen. Wenn man das absolute Stimmungstief zu Beginn der Corona-Pandemie außer Acht lässt, liegen die Werte der beiden letzten Jahre tiefer als alle Werte der Jahre zuvor. Seit Mitte 2022 hat es dabei kleinere Auf- und Abwärtsbewegungen, aber keine Trendumkehr gegeben.

Hier geht es zu den Ergebnissen des Stimmungsbarometers für das 1. Quartal 2024.

Quelle: Stiftung Gesundheit

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Kürzung der Vergütung wegen fehlender E-Rezeptanwendung

Nachweis über E-Rezeptanwendung bis 1. Mai 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 25. März 2024 wurde das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) veröffentlicht. Dieses Gesetz sieht eine Kürzung der Vergütung um 1 Prozent für Praxen vor, die bislang keinen Nachweis erbracht haben, dass die E-Rezeptanwendung in ihrer Praxis zur Verfügung steht.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV Nordrhein) hat bereits eine entsprechende Eigenerklärung in myKZV bereitgestellt. 

Diese Eigenerklärung ist als ausfüllbares Formular in myKZV hinterlegt und kann unter dem Menüpunkt 

"Dokumente ⇒ Online Formulare"

gefunden werden.

Wir bitten Sie, diese Eigenerklärung vollständig auszufüllen, da darin unter anderem bestätigt wird, dass die Anwendung für das E-Rezept in Ihrer Praxis vorhanden ist. 

Sollte dieser Nachweis bis zum 1. Mai 2024 nicht erbracht werden, ist die KZV verpflichtet, die Vergütung in Höhe von 1 Prozent zu kürzen.

Wenn Sie uns bereits eine vollständig ausgefüllte Eigenerklärung (inkl. Bestätigung E-Rezeptanwendung) gesendet haben, ist kein handeln notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. EDV Digitalisierung (3. April 2024)

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Neuer Einlöseweg für das E-Rezept in der Kritik

Pressemitteilung der KZBV

Berlin, 15. März 2024 – Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisiert den Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik zum sogenannten „Card Link“. Mit diesem Verfahren sollen Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte über Apps von Drittanbietern einlösen können. KZBV und andere Gesellschaften hatten vor Unsicherheiten gewarnt, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den „Card Link“ trotzdem durchgesetzt.

Grundsätzlich begrüßt die KZBV den neuen Einlöseweg für das E-Rezept, weil es einen weiteren volldigitalen Weg zur Einlösung von E-Rezepten ermöglicht. Deshalb hatte sich die KZBV ursprünglich für den „Card Link“ eingesetzt, nun aber gegen den Beschluss gestimmt, weil das Sicherheitsniveau abgesenkt worden ist. Denn anders als bei den bisherigen Einlösewegen, die hohen Sicherheitsanforderungen durch die gematik unterliegen, müssen die Apps von Drittanbietern nicht zugelassen werden. „Seit Jahren arbeiten wir daran, dass das E-Rezept hochsicher ist, nun soll der freie Markt Apps anbieten dürfen, ohne dass jemand kontrolliert, was mit den Verordnungsdaten passiert. Das ist ein Unding“, erklärt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Zwar seien die Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht direkt vom „Card Link Verfahren“ betroffen, allerdings könne das E-Rezept-System keine Zweifel an Sicherheit vertragen. Weder Patientinnen und Patienten noch Apothekerinnen und Apotheker könnten jedoch bewerten, ob die eingesetzten Apps sicher und zuverlässig sind, müssten aber jetzt die Verantwortung für die Nutzung übernehmen.

Unverständnis zeigte Dr. Pochhammer auch für das Vorgehen des BMG: „Das BMG, das 51 Prozent der Anteile an der gematik hält, hat trotz deutlicher Warnungen aller anderen Gesellschafter gestern in der Gesellschafterversammlung die technischen Vorgaben für dieses Verfahren durchgeboxt. Alle anderen Gesellschafter, also sowohl Leistungserbringer als auch Kostenträger, stimmten dagegen. Das zeigt, dass das Interesse des BMG an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung weiter schwindet.“

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Erneut im Umlauf: betrügerische E-Mails

Angeblich offene Rechnungen für Webvisitenkarten zu begleichen

Nach Informationen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg sind im gesamten Bundesgebiet und auch im benachbarten Österreich E-Mails eines dubiosen Unternehmens mit dem Namen „FFOL-Firmenfinder Online“ aufgetaucht. Auch Zahnärzte haben bereits solche E-Mails erhalten.

Im Betreff der E-Mails wird zur Zahlung einer Rechnung aufgefordert. Hier heißt es etwa „Offene Rechnung für Webvisitenkarte im Firmenfinder Online wartet auf Ihre Zahlung“ oder „Offene Rechnung für den Branchenbucheintrag im Firmenfinder Online“. Die angebliche Rechnung ist im Text der E-Mail enthalten, als Zahlungsmöglichkeit wird PayPal angegeben.

Es handelt sich um Fake-Rechnungen des besagten Unternehmens, für die gar keine Bestellungen vorliegen. Der in der Mail enthaltene Link führt lediglich auf eine Seite mit einem „Jubiläumsangebot“ für einen Eintrag im „FFOL|Firmenfinder Online“ – grundsätzlich sollte man sich jedoch davor hüten, in einer E-Mail dieser Art einen Link anzuklicken oder einen Anhang zu öffnen. Nach einem Impressum oder der Angabe einer Bankverbindung sucht man vergeblich. Haben auch Sie eine solche betrügerische E-Mail erhalten, bezahlen Sie die Rechnung nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Sie tatsächlich eine Webvisitenkarte bzw. einen Branchenbucheintrag bei diesem Unternehmen bestellt haben sollten.

Betrugsversuche melden
Betroffene können solche Betrugsversuche zum Beispiel den Verbraucherzentralen der Bundesländer melden, in Nordrhein-Westfalen steht hierfür die E-Mail-Adresse phishing(at)verbraucherzentrale.nrw zur Verfügung. Auch auf der Website der Bundesnetzagentur besteht die Möglichkeit, solche betrügerischen Aktivitäten zu melden. Ist man tatsächlich einmal einem Internetbetrug zum Opfer gefallen, sollte man unbedingt bei der örtlichen Polizei Anzeige erstatten.

Aktuell warnt auch die Südwestfälische IHK zu Hagen vor dieser Betrugsmasche:

SIHK zu Hagen: Betrügerische Rechnung von FFOL|Firmenfinder Online

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Wissen to go

Startschuss für das neue Praxiswissen

Wer kurz nachschlagen will, welche BEMA-Position was genau beinhaltet, hat früher gern in die Papier-Ratgeber-Ordner der KZV Nordrhein geschaut. Gab es hier inhaltliche Änderungen, wurden den Praxen Ergänzungslieferungen zugeschickt, die dann im Ordner abgeheftet werden mussten. Dieses Vorgehen gehört nun der Vergangenheit an, denn das KZV-Wissen für die Praxen wird nun digital und von überall aufrufbar zur Verfügung gestellt. Die KZV Nordrhein treibt die Digitalisierung weiter voran. Dabei steht der Nutzen für die Praxen an erster Stelle. Da das Aktualisieren der Infos für die Praxen nur mit größerem Aufwand möglich war, hat die KZV Nordrhein sich dazu entschlossen, die Inhalte digital zur Verfügung zu stellen.

Ein Team der Verwaltung hat die Inhalte der vier Ratgeber-Bände der KZV Nordrhein auf den neuesten Stand gebracht und digitalisiert. Seit Anfang März können Sie nun die Informationen über die KZV-Website www.kzvnr.de oder aber über myKZV unter www.mykzv.de/info/infos.html aufrufen. Auf Mobiltelefonen ist die Ansicht leider noch nicht vollständig responsiv, daran wird derzeit noch gearbeitet. Sie finden zum Startschuss die bisher veröffentlichten Inhalte aus dem blauen Ratgeber Band I (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen und Ordnungen) und dem grünen Ratgeber Band II (Verträge, Vertragsrichtlinien, Vertragshinweise einschließlich Erläuterungen) in aktualisierter Form. Darüber hinaus ist nicht nur der vollständige BEMA nebst Kommentierung aus dem gelben Ratgeber Band III (Abrechnung), sondern auch die neuen Erläuterungen zu den PAR- als auch UKPS-Positionen enthalten.

Zentrale Pflege
Nicht nur für die Praxen, sondern auch für die KZV Nordrhein ist dabei besonders praktisch: Anders als bisher werden die Infos nur noch zentral an einer Stelle gepflegt. Die interne Wissensdatenbank der KZV, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sachverhalte nachlesen können, wird für Praxen geöffnet.

Das bringt noch weitere Vorteile mit sich:

  • Schnellere Reaktionsmöglichkeit auf geänderte Regelungen und aktuelle Geschehnisse
  • Aktualisierungen können online angekündigt werden und sind zeitnah final für die Praxen verfügbar. Veraltete Ratgeber gehören damit der Vergangenheit an
  • Keine Kapazitätsgrenze mehr durch Ordnergrößen
  • Modernes Design der zur Verfügung stehenden Informationen
  • Informationen für die Praxen sind deutlich schneller auffindbar, da
    – eine Verlinkung der Beiträge untereinander erfolgen kann,
    – die Inhalte von überall aufrufbar sind
    – eine Suchfunktion enthalten ist
  • Ein Einsortieren von Ergänzungslieferungen in den Praxen ist nicht mehr erforderlich

Absichtlich ohne Ende
Doch das ist nur der Anfang! Nach und nach werden die Inhalte ergänzt und vervollständigt. Neben den Ratgeber-Bänden können weitergehende Informationen wie

  • aktuelle Beiträge und FAQs,
  • neue rechtliche Grundlagen (Gesetze, Richtlinien etc.),
  • FZ-Tabellen, BEL-Listen, Punktwerttabellen,
  • Leitfäden der KZBV sowie
  • Kassenverzeichnisse, Versichertenstammdaten und KZBV-Programmmodule

je nach Bedarf der Wissensdatenbank hinzugefügt werden. Dabei werden jedoch nicht nur die Inhalte stetig wachsen, sondern auch die Funktionen und das Erscheinungsbild passen sich mit der Zeit an. Die derzeitigen Möglichkeiten sollen künftig weiter ausgebaut und durch das Feedback aus der Zahnärzteschaft an die Bedürfnisse der Praxen angepasst werden. Es wird also, schon allein aufgrund der stetigen  Inhaltsänderungen, ein kontinuierlicher Prozess ohne Ende sein. (med)

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

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Vorläufige Finanzergebnisse der GKV 2023

Pressemitteilung des BMG

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 11. März 2024 eine Pressemitteilung zu den vorläufigen Finanzergebnissen der GKV für das Jahr 2023 veröffentlicht.

   

Ablauf der Zertifikate von SMC-B-Karten

Praxen sollten frühzeitig eine Folgekarte bestellen und in Betrieb nehmen

Derzeit kommt es vermehrt zu Problemen, weil viele SMC-B-Karten ablaufen und die Praxen nicht rechtzeitig eine Folgekarte bestellt bzw. in Betrieb genommen haben. Das führt dazu, dass keine Verbindung mehr zur TI und somit den damit verbundenen Anwendungen hergestellt werden kann. So können beispielsweise keine EBZ-Anträge mehr gestellt, aber auch keine Krankenkassen-Genehmigungen mehr empfangen werden. 

Hintergrund ist, dass die Zertifikate der SMC-B-Karten nach fünf Jahren ablaufen. Für den reibungslosen Ablauf in der Praxis ist es unbedingt notwendig, dass die Praxen frühzeitig eine Folgekarte bestellen und in Betrieb nehmen. Dabei gilt es zu bedenken, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis man die neue SMC-B-Karte erhält und gegebenenfalls bei den IT-Dienstleistern Termine für den fachgerechten Tausch der Karten zu vereinbaren sind.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (27. Februar 2024)

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Zeit für Patientinnen und Patienten läuft ab

Krise in der zahnärztlichen Versorgung stoppen – offener Brief der KZBV an Lauterbach

Angesichts der massiven Versorgungsprobleme hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in einem offenen Brief Bundesgesundheitsminister Lauterbach dazu aufgefordert, die gegenwärtige Krise in der zahnärztlichen Versorgung endlich zu stoppen. Die Folgen für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten seien ansonsten äußerst ernst.

Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Bereits jetzt ist der Schaden durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für unsere Patientinnen und Patienten voll sichtbar. Die aktuellen Rahmenbedingungen sorgen insbesondere dafür, dass die notwendigen Mittel zur Finanzierung der erst im Juli 2021 eingeführten neuen, präventionsorientierten Parodontitistherapie nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen. Die Auswirkungen sehen wir anhand des dramatischen Einbruchs bei den Neubehandlungen dieser Volkskrankheit, die unter anderem in direkter Wechselwirkung mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus steht. Hier wird nicht nur die Zahn- und Mundgesundheit der Menschen absolut leichtfertig aufs Spiel gesetzt, sondern auch die Allgemeingesundheit. Herr Minister, stellen Sie sich jetzt Ihrer Verantwortung für die zahnmedizinische Versorgung und handeln Sie! Ihnen, aber erst recht den Patientinnen und Patienten, läuft die Zeit davon.“

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (27. Februar 2024)

Hier geht es zur Pressemeldung der KZBV.

Der offene Brief der KZBV kann auf der Website der KZBV abgerufen werden.

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Faltblatt „Daten und Fakten 2024“

KZBV/BZÄK: Vertragszahnärztliche Versorgung im Überblick

Wie viele Zahnärztinnen und Zahnärzte gibt es derzeit? Wie steht Deutschland im internationalen Vergleich bei Karies im Kindesalter da? Wie haben sich die vertragszahnärztlichen Kooperationen mit Pflegeeinrichtungen in den letzten Jahren entwickelt? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in den „Daten und Fakten 2024“. Das Faltblatt von KZBV und Bundeszahnärztekammer mit statistischen Angaben zur vertragszahnärztlichen Versorgung kann sowohl als PDF heruntergeladen als auch kostenlos bestellt werden:

KZBV/BZÄK: Faltblatt „Daten und Fakten 2024" (unter „Berichte und Statistiken“)

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

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Erhöhung der Krebsregistermeldevergütung ab 1. Februar 2024

Information der KZV Nordrhein

In Deutschland gibt es klinische Krebsregister, die unter anderem einer aussagekräftigen onkologischen Qualitätsberichterstattung für Leistungserbringer, Entscheidungsträger und Patientinnen und Patienten dienen sollen. Eine hohe Aussagekraft der Registerdaten soll zur Versorgungstransparenz, zur Versorgungsforschung sowie zur Verbesserung der Behandlung von an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten beitragen. 

Hierfür sind Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Krankenhäuser verpflichtet, Daten zu Diagnose, Behandlung und Verlauf von an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten an die klinischen Krebsregister der einzelnen Bundesländer zu melden. 

Für die Meldung der Daten erhalten die Meldenden eine entsprechende einheitliche Meldevergütung.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) haben sich entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages nach langwierigen Verhandlungen darauf geeinigt, die Meldevergütungen ab dem 1. Februar 2024 um insgesamt 20 Prozent zu erhöhen. Für die einzelnen Meldungsarten ergeben sich daher die folgenden Vergütungshöhen:

   
Die Einzelheiten können Sie der Vereinbarung über die Meldevergütungen für die Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister nach § 65c Absatz 6 Satz 4 SGB V (Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung) vom 9. Januar 2024 entnehmen, die Sie hier als PDF-Datei einsehen können.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abt. Vertragswesen/Christina Greve (22. Februar 2024)

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Intubationsnarkosen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Teilnahme an KZBV-Umfrage erbeten

Aus zurückliegenden Befragungen zum Thema hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) entnehmen können, dass Struktur- oder Abrechnungsdaten zu Behandlungen in Intubationsnarkosen – wenn überhaupt – nur punktuell und somit nicht flächendeckend vorliegen. 

Um diese Informationslücke schließen zu können und Daten aus den Praxen zu erhalten, hat die KZBV eine Online-Umfrage zum Thema konzipiert, welche sich direkt an die Praxen richtet. Dabei sollen sowohl Praxen angesprochen werden, die diese Behandlungen in ITN durchführen oder in den letzten Jahren durchgeführt haben, als auch solche Praxen, die einen entsprechenden Bedarf an Behandlungen feststellen, diesen jedoch zurzeit selbst nicht bedienen. 

Es scheint deutlich schwieriger bis nahezu unmöglich zu werden, Patienten zu behandeln, die dringend einer zahnärztlichen Behandlung im Rahmen einer Intubationsnarkose bedürfen. Hiervon sind insbesondere vulnerable Patientengruppen wie Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, aber auch Menschen mit Behinderung betroffen.

Die Versorgungsstrukturen von Behandlungen in Intubationsnarkose sind sehr komplex, unter anderem auch deshalb, da die Bereitstellung von ambulanten Intubationsnarkosen für die vertragszahnärztliche Versorgung in den Händen der vertragsärztlichen Kollegen liegt. 

Die KZBV versucht seit geraumer Zeit, die Versorgungssituation und die dahinterliegenden Strukturen näher zu analysieren und gemeinsam mit den vertragsärztlichen Kollegen aufzuarbeiten. Ziel soll es dabei sein, eine ausreichende Grundlage zu erarbeiten, um zielgerichtete Lösungsansätze für eine Verbesserung der Versorgungssituation gemeinsam mit allen Beteiligten zu entwickeln. Im Rahmen eines gemeinsamen Runden Tisches soll im ersten Halbjahr 2024 hierzu diskutiert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigen wir Ihre Mithilfe.

Die Praxen-Online-Umfrage steht dabei bis zum 30. März 2024 zur Beantwortung offen. Über diesen Link gelangen Sie zur Umfrage:

KZBV: Umfrage zu Intubationsnarkosen

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (20. Februar 2024)

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TI-Anbindung auch für gewerbliche Dentallabore

Gemeinsame Presserklärung vom Verband deutscher Zahntechnikerinnungen (VDZI),
von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und
vom Verband deutscher Dentalsoftware-Unternehmen (VDDS)

Berlin/Münster, 13. Februar 2024 – Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) in enger Zusammenarbeit mit dem Verband deutscher Dentalsoftware-Unternehmen (VDDS) den Goldstandard dafür gesetzt, wie die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit einer sinnstiftenden Anwendung sowohl für Praxen als auch Versicherte einen signifikanten Mehrwert schaffen kann.

Nun dient das EBZ als Blaupause für die nächste Anwendung – „Elektronischer Datenaustausch zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis (eLABZ)“ –, um beim digitalen Austausch von Aufträgen und Rechnungen zwischen Zahnarztpraxen und gewerblichen Laboren auf einem sicheren und erprobten Verfahren aufzusetzen. Der Gesetzgeber hat dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Der Verband Deutscher Zahntechnikerinnungen (VDZI) und der GKV-SV sollen demnach zeitnah Festlegungen zum Inhalt und Umfang der elektronisch auszutauschenden Daten sowie zu deren Übermittlung, insbesondere Übermittlungswege und Formate, definieren. Geregelt ist auch die Finanzierung der anstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten. Es ist dabei unbenommen, dass die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für das einzelne Dentallabor freiwillig bleibt.

Um aus dem gesetzlichen Anspruch auch einen Mehrwert für Dentallabore, Zahnärzteschaft und Patienten im Hinblick auf Bürokratieabbau und Arbeitserleichterung zu schaffen, steht der VDZI im bevorstehenden Digitalisierungsprojekt mit dem VDDS und der KZBV im intensiven Austausch. Der VDDS agiert dabei als Experte für die Definition, Entwicklung und Verbreitung digitaler Schnittstellen im Dentalbereich, um sicherzustellen, dass die neue Anwendung schnell Akzeptanz und Verbreitung findet – ähnlich wie beim EBZ-Verfahren. Die KZBV liefert den fachlichen Input, damit das neue Verfahren optimal auf die Nutzung in der Zahnarztpraxis ausgerichtet wird. Der VDZI tritt für die Anforderungen aus Sicht der Zahntechniklabore ein. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass eine Anwendung in die Versorgung kommt, die direkt aus den Praxen und Laboren heraus entwickelt ist und eine spürbare Optimierung der guten Zusammenarbeit zwischen Zahnarztpraxis und Zahntechniklabor im Sinne der Patientenversorgung bietet.

Die Beteiligten freuen sich über die Herausforderungen bei der Entwicklung der neuen Anwendung und begrüßen die Integration der gewerblichen Dentallabore in die TI durch eLABZ ab voraussichtlich Sommer 2024 als einen weiteren Meilenstein in Richtung Digitalisierung.

Hintergrund: Das EBZ
Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) sind Zahnarztpraxen flächendeckend in der Lage, Anträge in den Leistungsbereichen Zahnersatz (ZE), Parodontologie (PAR), Kieferorthopädie (KFO) sowie Kieferbruch (KBR) und Kiefergelenkserkrankungen (KG) zu stellen. Die Krankenkassen bescheiden diese dann ebenfalls elektronisch. Die komplette digitale Antrags- und Genehmigungsstrecke ist somit mittels des sicheren Mail-Verfahrens „KIM“ über die TI gewährleistet. Das EBZ wurde aus der Versorgung heraus von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband in enger Zusammenarbeit mit dem Verband deutscher Dentalsoftware-Unternehmen spezifiziert, erprobt und in den Praxisalltag integriert. Dass aktuell bereits über 10 Millionen EBZ-Anträge digital beschieden wurden, zeigt den großen Erfolg der Anwendung.

VDZI, KZBV, VDDS (13. Februar 2024)

Hier geht es zur Pressemitteilung auf den Seiten der KZBV. 

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Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen – Wir informieren Sie!

Sie haben Fragen zum Kooperationsvertrag? Wir haben die Antworten! In unserem Video finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema sowie hilfreiche Tipps zur Abrechnung.

22.11.2022 – Sie sind Kooperationszahnarzt und haben Fragen? Oder möchten Sie ein Kooperationszahnarzt werden? Wir helfen Ihnen weiter! Folgende Inhalte erwarten Sie in unserem neuen Video:

Grundlagen des Kooperationsvertrages

  • Zielsetzung
  • Vorteile
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Inhaltliche Ausgestaltung
  • Mustervertrag

Abrechnung von Leistungen 

  • Abrechnungs-Positionen nur mit Kooperationsvertrag
  • Abrechnungs-Positionen mit und ohne Kooperationsvertrag

Abrechnung von Leistungen anhand von Beispielen

Das Video finden Sie unter folgendem Link. Nehmen Sie sich 24 Minuten Zeit und bleiben Sie informiert!

Ihre Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

   

PZR-Umfrageergebnisse

Mit Stand November 2023 liegen die aktuellen Ergebnisse der KZBV-Umfrage dazu vor, welche gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die PZR bezahlen oder sich zumindest anteilig an den Kosten beteiligen.

   

KZBV: PZR-Umfrageergebnisse Stand November 2023 (PDF)