HVM (Honorarverteilungsmaßstab) 2009
HVM 2009
Umstrukturierungen des BEMA und besondere bedarfsbezogene Entwicklungen in einzelnen Leistungsbereichen, insbesondere bei den Leistungsarten KB/KG und PAR, machen die Neuausrichtung der Honorarverteilungsregelungen auf ein aktuelles Kalenderjahr erforderlich. Um die Grundlage der Honorarverteilung zu vereinheitlichen und zu aktualisieren, ist daher das Bezugsjahr 1997 durch das Jahr 2007 ersetzt worden. Kleinere redaktionelle Änderungen tragen dem Vereinheitlichungsbedarf und der Klarstellung einzelner Passagen Rechnung.
Die Änderungen treten zum 1. 1. 2009 in Kraft.
HVM (Honorarverteilungsmaßstab) 2010
HVM 2010
Zum 1. Januar 2010 ändert sich die Regelung des § 5 Abs. 3 Ziff. 3.7 des Honorarverteilungsmaßstabes der KZV Nordrhein. Die Änderung ist erforderlich, um das Abrechnungsverhalten fachübergreifender Berufsausübungsgemeinschaften sachgerecht abbilden zu können, da die bisherige Fassung eine gleichzeitige Teilnahme an der Honorarverteilung nach § 3 und § 4 HVM nicht vorsah.
Nachdem sich die Krankenkassen am 19. November 2009 abschließend mit dieser Änderung einverstanden erklärt haben, wird die geänderte Regelung zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Die Geltung der nachfolgend dargestellten Änderung steht unter dem Vorbehalt des abgeschlossenen Unterschriftenverfahrens. Die Änderung der Ziffer 3.7 ist optisch hervorgehoben.
Dementsprechend gibt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein die geänderte Regelung des Honorarverteilungsmaßstabes wie folgt bekannt:
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