Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis
Als Download stellen wir Ihnen hier das
Bundeseinheitliche Kassenverzeichnis (ca. 1,2 MB) zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Als Download stellen wir Ihnen hier das Bundeseinheitliche Kassenverzeichnis zur Verfügung:
BKV 2. Quartal 2012 Stand April 2012 (BKZ_1204.KPR).
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Änderung des Dateinamens ab dem 3. Quartal 2010
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mit dem 3. Quartal 2010 die Namenskonvention der KPR-Datei von der KZBV geändert worden ist – aus „BKZ_MMJJ.KPR“ wird „BKZ_JJMM.KPR“, d. h. ab sofort wird zuerst die zweistellige Jahreszahl und an zweiter Stelle der zweistellige Monat genannt. Durch diese Maßnahme, über die auch Ihr Softwarehaus von der KZBV unterrichtet sein sollte, wird sichergestellt, dass die alphabetische Sortierung auch die chronologische ist.
Ablösung Diskettenversand
Die Diskettentechnologie zum Datenträgeraustausch kann in Zukunft nicht aufrechterhalten werden. Daher kann auch das Bundeseinheitliche Kassenverzeichnis (BKV) nicht auf Dauer per Diskette versandt werden.
Der letzte Diskettenversand des BKV findet mit der Januarabrechnung 2011 statt.
Für Nutzer des „myKZV“-Portals steht das BKV schon seit Jahren online zur Verfügung. Außerdem können Sie auf dieser Internetseite (links) das für das jeweils aktuelle Quartal gültige Kassenverzeichnis kostenfrei herunterladen. Voraussetzung: ein PC mit Internetanschluss, der nicht mit dem Praxisverwaltungssystem verbunden sein muss. Die Daten können z. B. per USB-Stick auf das Praxisverwaltungssystem übertragen werden.
Alternativ bietet die KZV Nordrhein die Möglichkeit, das BKV auf CD zugesandt zu bekommen. Voraussetzung hierfür ist ein Antrag an die KZV Nordrhein, den Sie hier als PDF-Datei herunterladen können:
Antrag „CD-Versand des BKV“.
Die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten für die CD-Erstellung und den Postversand in Höhe von 6,50 Euro werden Ihnen je CD mit der nächsten Quartalsabrechnung in Rechnung gestellt.

