Pflicht zur fachlichen Fortbildung: Meldebogen

Um den bürokratischen Aufwand für die Praxen so gering wie möglich zu halten, haben wir Ihnen anliegende Meldebogen zusammen mit einem Musterblatt zum Erfassen Ihrer Fortbildungspunkte vorbereitet.

Auf den Meldebogen haben wir als Service für Sie bereits 10 Punkte pro Jahr für das Lesen von Fachliteratur (z.B. die Mitgliederrundschreiben der KZV Nordrhein und das RZB) eingetragen.

Meldebogen, Seite 1: Fortbildungspflicht  (42,5 KB)

Meldebogen, Seite 2: Fortbildungspflicht (39 KB)

Meldebogen: Muster (23 KB)

Die Formulare können am Computer ausgefüllt werden. Eine Online-Übermittlung an die KZV Nordrhein ist wegen der notwendigen Unterschrift leider nicht möglich.

Informationen

Informationen zur Fortbildungspflicht aus den Informationsdiensten 6/2008 und 7/2008 können Sie im PDF-Format (37 KB) hier herunterladen.
Informationen Fortbildungspflicht

Häufige Fragen

Eine Zusammenstellung von Antworten auf häufige Fragen   können Sie sich hier im PDF-Format (250 KB) herunterladen.

Als Anlage enthalten sind hier:

Pflicht zur fachlichen Fortbildung gem. § 95d SGB V

Leitsätze der BZÄK, DGZMK und KZBV vom 1.01.2006

Regelungen des Fortbildungsnachweises der KZBV vom 17.05.2006

Punktebewertung von Fortbildung der BZÄK/DGZMK vom 1.01.2006

Ansprechpartner

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die
Abteilung Register/Zulassung:
an Frau Wallbaum
(Tel. 02 11 / 96 84 -434)
oder
Herrn Rees
(Tel. 02 11 / 96 84 -271).