Online-Abrechnungsverfahren
myKZV-Serviceportal und myKZV-Start
Durch die Einführung der papierlosen Abrechnung im Verhältnis zu den Krankenkassen ab dem 01.01.2012 gewinnt die Möglichkeit, Abrechnungen online mittels des myKZV-Serviceportals bzw. mittels myKZV-Start, den Onlineportalen der KZV Nordrhein, durchzuführen, erheblich an Bedeutung.
Die Nutzung dieser Portale wird Ihnen die Umstellung auf papierlose Abrechnung erleichtern. Zur Realisierung des umfassenden myKZV-Serviceportals und von myKZV-Start, der Online-Abrechnung für Einsteiger, benötigen Sie lediglich einen mit dem Internet verbundenen PC, der aber nicht mit Ihrem Praxisverwaltungssystem verbunden sein muss.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Sie Ihre Abrechnungsdaten auch mittels Datenträger einreichen können, und zwar bis zum 30.06.2011 mittels Disketten bzw. ab 01.07.2011 mittels CD. Hierüber wurden Sie im Informationsdienst 2/2011 vom 17.02.2011 (Punkt II. 1.) informiert.
myKZV-Start, die Online-Abrechnung für Einsteiger
Mit myKZV-Start eröffnet die KZV Nordrhein als Alternative für Einsteiger in die Online-Abrechnung jetzt einen vereinfachten Portalzugang. myKZV-Start bietet die Möglichkeit, alle Abrechnungsdaten aus der Praxis sicher und einfach online an die KZV zu übermitteln.
Wenn Sie sich für myKZV-Start entscheiden, faxen Sie bitte das Formular „Alternative Nr. 1: myKZV-Start – Die Online-Abrechnung für Einsteiger“ zusammen mit der „Grundsatzerklärung für Online-Abrechner“ unter (0211) 9684-10804 an die KZV Nordrhein. Wir werden dann die weiteren Schritte veranlassen und Ihnen die Zugangsdaten und die notwendigen Informationen zusenden. Wichtig: Bitte unbedingt die E-Mail-Adresse angeben.
Alle Informationen zu myKZV-Start finden Sie auf unseren Internetseiten unter http://www.kzvnr.de/mykzv/mykzv_start/.
Für eine Anmeldung zu myKZV-Start laden Sie bitte die folgenden PDF-Dateien herunter:
Anmeldeformular myKZV-Start (PDF)
Grundsatzerklärung für Online-Abrechner (PDF)
Das umfassende myKZV-Serviceportal
Das myKZV-Serviceportal bietet nicht nur die Möglichkeit, Daten zu senden, sondern auch Daten zu empfangen. Dadurch steht Ihnen eine breite Informations- und Servicepalette zur Verfügung. Das mit Chipkarte und PIN gesicherte Portal eröffnet zudem zukünftig die Möglichkeit einer papierlosen Abrechnung. Auch auf unserer Homepage www.kzvnr.de stehen nähere Informationen unter „Wege zu myKZV“ zur Verfügung.
Wenn Sie sich direkt für das myKZV-Serviceportal entscheiden, faxen Sie bitte das Formular „Alternative Nr. 2: myKZV – Das umfassende Serviceportal“ zusammen mit der Grundsatzerklärung für Online-Abrechner unter (0211) 9684-10804 an die KZV Nordrhein. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und die notwendigen Schritte zur Beantragung Ihrer Chipkarte (ZOD-2.0-Karte) mit Ihnen durchgehen.
Sie können den Kartenantrag für Ihre ZOD 2.0 Karte auch direkt ausfüllen. Auf den Internetseiten von medisign können die notwendigen Eingaben erfasst werden. Bitte beachten Sie die Hinweise und die Checkliste bei der Beantragung. Selbstverständlich steht Ihnen bei technischen Fragen zur Installation des Lesegerätes und der Software neben der Hotline unseres Partners medisign unter (0180) 5060512 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz) auch die technische Hotline der KZV Nordrhein unter (0211) 9684-245/-254 /-337 zur Verfügung.
Alle Informationen zum myKZV-Serviceportal finden Sie auf unseren Internetseiten unter http://www.kzvnr.de/mykzv/mykzv_serviceportal/.
Für eine Anmeldung zum myKZV-Serviceportal laden Sie bitte die folgenden PDF-Dateien herunter:
Anmeldeformular myKZV (PDF)
Grundsatzerklärung für Online-Abrechner (PDF)
Hinweis
Sofern Sie sich für die Online-Übermittlung mittels des myKZV-Serviceportals oder mittels myKZV-Start entscheiden, muss von Ihnen auch nicht mehr in jedem Quartal zusammen mit der Abrechnung die Papiererklärung abgegeben werden, mit der Sie z. B. bestätigt haben, dass die abgerechneten Leistungen von Ihnen persönlich oder unter Ihrer Aufsicht erbracht wurden und dass die eingereichte Abrechnung sachlich und rechnerisch richtig ist.
Diese sog. „Sammelerklärung“ nach § 16 EKV-Z bzw. § 4 Primärkrankenkassen-Gesamtvertrag würde durch eine einmalige „Grundsatzerklärung für Online-Abrechner“ ersetzt, die zusammen mit dem Antrag auf Teilnahme an myKZV-Start bzw. am myKZV-Serviceportal einzureichen wäre und die Sie hier herunterladen können:
Grundsatzerklärung für Online-Abrechner (PDF)
Für allgemeine Informationen zur papierlosen Abrechnung (Ist-Zustand, Rechtliche Änderungen, Auswirkungen auf die Praxis u. a.) rufen Sie bitte folgende Erläuterungen auf:
Erläuterungen zur papierlosen Abrechnung (PDF)
Noch Fragen? Die KZV Nordrhein berät Sie gerne:
Allgemeine Beratung zum Thema Abrechnung:
(0211) 9684-190 (Service-Hotline)
Beratung zum myKZV-Serviceportal/myKZV-Start:
(0211) 9684-180 (Service-Hotline)

