Erkennen und Handhabung der eGK in der Praxis

Kommt ein gesetzlich versicherter Patient erstmalig im Quartal in die Praxis, muss er seinen bestehenden Versicherungsschutz nachweisen. Dazu diente bisher allein die Krankenversichertenkarte (KVK). Mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird auch diese als Versicherungsnachweis in der Praxis vorgelegt werden.

Versicherte sollen zwar auch nach Erhalt der eGK zunächst ihre KVK noch behalten und bei sich tragen. Trotzdem wird es passieren, dass ein Patient nur seine eGK vorlegen kann. Das wird dann problematisch, wenn er in eine Praxis kommt, die diese noch gar nicht einlesen kann: Der Patient hat in diesem Augenblick keinen überprüfbaren Versicherungsnachweis.

Ob der Patient anstelle einer KVK eine eGK vorlegt, lässt sich an bestimmten Merkmalen erkennen. Die eGK hat rechts oben die Aufschrift "Gesundheitskarte". Außerdem trägt sie in der Regel ein Foto des Versicherten, wenn er über 15 Jahre alt ist.

Umgang mit dem Versicherungsnachweis in

Praxen mit eGK-fähigem Kartenterminal

Praxen mit Computer, Praxisverwaltungssoftware und KVK-Lesegerät

Praxen ganz ohne Computer und Praxisverwaltungssoftware (Handabrechner)