Informationen zur eGK

Mit der Gesundheitsreform 2004 hat der Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beschlossen. Mit der Entscheidung verband er die Hoffnung, die Telematik im Gesundheitswesen voranzutreiben, Kosten einzusparen und zugleich die Behandlungsqualität zu verbessern.

Die zahnärztlichen Berufsorganisationen sind dem Projekt, obwohl sie den verstärkten Einsatz von Informationstechnologien im Gesundheitswesen grundsätzlich fördern, immer auch mit Skepsis begegnet: Die Zeitpläne zur schrittweisen Umsetzung der verschiedenen Kartenfunktionen waren von Beginn an unrealistisch, die mit der Karte verbundene Sammlung von Patientendaten weckte zahlreiche Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit.
Zudem haben Gutachten gezeigt, dass die erhofften positiven Effekte der eGK in puncto Behandlungsqualität und Kostenersparnis gerade für den zahnärztlichen Bereich kaum zum Tragen kommen.

Klare Verhandlungslinie von KZBV und BZÄK

Aus diesem Grund haben KZBV und BZÄK im eGK-Projekt stets eine klare Verhandlungslinie verfolgt: Erstens muss Sicherheit vor Schnelligkeit gehen und müssen alle wesentlichen technischen Fragen vor der Einführung wirklich gelöst sein. Zweitens soll die Anwendung der Karte in den Praxen möglichst unproblematisch gestaltet werden. Und drittens sollen Einführung und Betrieb des Kartensystems so geregelt sein, dass die Zahnarztpraxen dadurch keine finanziellen Nachteile erfahren.
Nach etlichen Verzögerungen im Projektablauf sollen die Praxen im Bereich der KZV Nordrhein im sogenannten Basis-Rollout für die Verarbeitung der eGK ausgestattet werden. Jetzt geht es darum, den Zahnarztpraxen einen möglichst reibungslosen Übergang in den Alltagsbetrieb mit der neuen Karte zu ermöglichen.

Verschlüsselung schafft Datensicherheit

Der Zugriff auf medizinische Daten kann künftig nur dann erfolgen, wenn Arzt und Patient ihre Karten, Heilberufsausweis (HBA) und eGK, gleichzeitig in das Lesegerät stecken und sich mit ihrer PIN ausweisen.  Beim Basis-Rollout soll die Praxis vorerst nur die Versichertenstammdaten auslesen und ins Praxisverwaltungssystem übernehmen - analog zur heutigen Krankenversicher-tenkarte (KVK). Weitere Funktionen sind erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Eine verlässliche Planung gibt es hierzu noch nicht. Die KZBV setzt sich dafür ein, dass die Unterstützung dieser Anwendungen für den Zahnarzt freiwillig sein wird.

Schlüssel zu einer neuen Telematikinfrastruktur

Ziel des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist es, mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte das Gesundheitswesen in Deutschland grundlegend zu modernisieren. Die Karte gilt dabei als "Schlüssel zu einer neuen Telematikinfrastruktur": Laut BMG soll sie die medizinische Versorgung verbessern, Bürokratie abbauen und die Verantwortung der Patienten stärken.

Die Angaben zu den Kosten des Projektes schwanken stark. Je nach Studie betragen sie zwischen 1,4 und 7 Milliarden Euro. Nach massiven Verzögerungen will man die schon für 2006 geplante Karte nun in abgespeckter Form einführen. Wie die heutige Krankenversichertenkarte soll sie zunächst nur zum Einlesen der Versichertenstammdaten dienen.

Weitere Funktionalitäten

Längerfristig sollen weitere Funktionalitäten hinzukommen. Dabei unterscheidet man Pflicht- und freiwillige Anwendungen: Das e-Rezept und der Auslandskrankenschein (EHIC) sind ebenso wie die Versichertenstammdaten für alle Patienten ein Muss. Ob sie aber Notfalldaten, den elektronischen Arztbrief, die Arzneimitteldokumentation, das Patientenfach, die e-Patientenakte oder die elektronische Patientenquittung nutzen, ist ihnen freigestellt.

Name, Geburtsdatum, Krankenkasse und Versichertennummer sind frei auslesbar - dafür braucht der Mediziner also keinen Ausweis. Sensible Daten befinden sich im geschützten Bereich der Karte - wie Angaben über den Zuzahlungsstatus oder die Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm. Diese Infos können Arzt und Praxisteam nur mit entsprechendem Ausweis aufrufen - für den Basis-Rollout sind aber zunächst auch sie noch offen zugänglich.