Praxisverwaltungssystem, eHealth-BCS-Terminal und Heilberufsausweis
Benötigt wird ein passendes Kartenterminal (eHealth-BCS-Terminal), das sowohl die neue eGK als auch die alte KVK lesen kann. Nur diese Terminals kann man in zukünftigen Ausbaustufen der eGK (z. B. elektronisches Rezept) weiter nutzen. Sie haben einen zweiten Steckplatz für den Heilberufsausweis des Zahnarztes, der nach derzeitiger Planung der gematik nicht vor 2011 notwendig sein wird. Wenn in der Praxis bereits ein multifunktionales Kartenterminal (MKT) vorhanden ist, kann es vorläufig weiter eingesetzt werden. Eine Finanzierung durch die Krankenkassen erfolgt in diesem Falle nicht und dieses Terminal muss bei der Einführung weiterer Anwendungen der eGK ausgetauscht werden.
Vor dem Kauf
Wichtig: Der Zahnarzt sollte sich vor dem Kauf eines Terminals mit dem PVS-Hersteller in Verbindung setzen und klären, welche Terminals mit der praxiseigenen PVS-Software zusammenarbeiten. Prinzipiell kann er Computer, Betriebssystem und PVS weiter nutzen. Voraussetzung ist, dass der PVS-Hersteller das vorhandene System noch pflegt, ein Update anbietet und ein passendes Kartenterminal verfügbar ist.
An den Computer selbst (Hardware) stellt die eGK keine besonderen Anforderungen. Plant eine Praxis, ihren PC in nächster Zeit auszutauschen, reicht für die Belange der eGK der Kauf eines handelsüblichen Gerätes auf dem Stand der Technik mit aktuellem Betriebssystem. Ob es spezielle Anforderungen an den Rechner durch das Praxisverwaltungssystem gibt, sollte aber vorab mit dem entsprechenden PVS-Hersteller abgestimmt werden. Wer ein defektes KVK-Lesegerät kurzfristig austauschen muss, sollte in Abstimmung mit dem PVS-Hersteller direkt ein von der gematik zugelassenes Kartenterminal anschaffen, das auch die eGK lesen kann.
Eine Verbindung des Praxiscomputers mit dem Internet ist für den Basis-Rollout der eGK nicht erforderlich. Erst bei späteren Anwendungen der Karte wird ein Online-Betrieb notwendig.

