Pflicht zur fachlichen Fortbildung
nach § 95 d SGB V
Der Gesetzgeber hat für die Zahnärzte eine allgemeine Fortbildungspflicht festgelegt. Innerhalb eines Fünfjahreszeitraums sind 125 Fortbildungspunkte gegenüber der KZV Nordrhein nachzuweisen.
Zum 30. Juni 2009 haben alle Vertragszahnärzte, die am 30. Juni 2004 bereits zugelassen waren, das erste Mal ihren Fortbildungsnachweis zu erbringen. Nachzuweisen sind 125 Fortbildungspunkte für den Zeitraum vom 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2009. Es werden aber auch alle bereits ab dem 1. Januar 2004 erhaltenen Fortbildungspunkte berücksichtigt.
Meldebogen und Musterseite (Download)
Um den bürokratischen Aufwand für die Praxen so gering wie möglich zu halten, haben wir Ihnen anliegende Meldebogen zum Erfassen Ihrer Fortbildungspunkte zusammen mit einem Musterblatt vorbereitet.
Welche Konsequenzen können sich ergeben?
Der Vorstand der KZV Nordrhein vertritt unverändert die Auffassung, dass diese gesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung für die Mitglieder überflüssig ist.
Dennoch müssen wir vorsorglich darauf hinweisen, dass bei fehlenden Fortbildungsnachweisen gesetzlich verordnete Honorarkürzungen durchgeführt werden müssen. Wird der Nachweis nicht oder nicht vollständig innerhalb des Fünfjahreszeitraums erbracht, ist die KZV Nordrhein nach § 95 d Abs. 3 SGB V verpflichtet, das an den Zahnarzt zu zahlende Honorar für die ersten vier folgenden Quartale um 10%, ab dem darauf folgenden Quartal um 25% zu kürzen.
Die Honorarkürzung endet nach Ablauf des Quartals, in dem der vollständige Nachweis erbracht wird. Dies bedeutet, dass, wenn die erforderlichen 125 Fortbildungspunkte nicht nachgewiesen werden können, bereits ab dem III. Quartal 2009 die betreffende Honorarabrechnung um 10% gemindert werden muss. Wurde die vollständige Fortbildungspflicht auch zwei Jahre nach Ende des Fünfjahreszeitraumes nicht erfüllt, soll die KZV einen Antrag auf Entzug der Zulassung stellen.
Informationen
Informationen zur Fortbildungspflicht aus den Informationsdiensten 6/2008 und 7/2008 können Sie im PDF-Format (37 KB) hier herunterladen.
Informationen Fortbildungspflicht
Häufige Fragen
Eine Zusammenstellung von Antworten auf häufige Fragen können Sie sich hier im PDF-Format (250 KB) herunterladen.
Als Anlage enthalten sind hier:
Pflicht zur fachlichen Fortbildung gem. § 95d SGB V
Leitsätze der BZÄK, DGZMK und KZBV vom 1.01.2006
Regelungen des Fortbildungsnachweises der KZBV vom 17.05.2006
Punktebewertung von Fortbildung der BZÄK/DGZMK vom 1.01.2006
