Zulassung, Kooperationen, Fortbildung

Auf den folgenden Seiten informiert Sie die KZV Nordrhein zu den Themen Zulassung (Register) und Kooperationen.

Besonders angehende Zahnärzte finden hier wertvolles Basiswissen rund um die Themen Zulassung, Praxisführung, Kooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften/Praxisgemeinschaften) und deren rechtliche Grundlagen.

Kooperationen

Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft oder Partnergesellschaft: Erfahren Sie mehr zum Thema Kooperationen.

Fortbildungspflicht

Der Gesetzgeber hat für die Zahnärzte eine allgemeine Fortbildungspflicht festgelegt. Weitere Informationen finden Sie hier

Der Zulassungsausschuss

Anträge auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit müssen vollständig - mit allen Unterlagen - spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des Zulas­sungsausschusses bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen. Die aktuellen Termine des Zulassungsausschusses finden Sie hier.