Eintragung in das Zahnarztregister
Voraussetzung für eine Niederlassung als Vertragszahnarzt ist neben der Ableistung der erforderlichen Vorbereitungszeit die Eintragung in das Zahnarztregister.
Der Antrag hierzu ist bei der für den Wohnort zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung anzufordern und unter Beifügung folgender Nachweise einzureichen:
° Geburtsurkunde
° Approbationsurkunde
° Nachweise über die zahnärztlichen Tätigkeiten nach der Approbation
(Näheres entnehmen Sie bitte den Antragsunterlagen.)
Vorbereitungszeit nach § 3 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte:
Die zweijährige Vorbereitungszeit gilt für Zahnärzte, welche im Besitz der Approbation sind und in der BRD bzw. einem Nicht-EU-Staat ihr Diplom erhalten haben;
° davon mindestens sechs Monate zahnärztliche Tätigkeit als Assistent oder Vertreter eines oder mehrerer Vertragszahnärzte
° bis zu drei Monaten der erforderlichen sechsmonatigen Tätigkeit in einer Vertragszahnarztpraxis kann durch eine Tätigkeit von gleicher Dauer in einer Universitätszahnklinik ersetzt werden
° für die übrige Zeit (18 bzw. 21 Monate der 24 Monate) kann als unselbständige Tätigkeiten angerechnet werden, wenn diese in
- Vertragszahnarztpraxen,
- Universitätskliniken,
- Zahnstationen eines Krankenhauses,
- im öffentlichen Gesundheitsdienst,
- bei der Bundeswehr oder
- Zahnkliniken abgeleistet worden sind.
Zahnärztliche Tätigkeiten bei Privatzahnärzten, "Nur-Ersatzkassen-Zahnärzten", ausländischen Zahnärzten sowie Tätigkeiten im Ausland, die nicht den vorseitigen Institutionen entsprechen, können nicht angerechnet werden.
Tätigkeiten, von kürzeren Zeitabschnitten als drei Wochen können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Tätigkeiten als Vertreter können nur angerechnet werden, wenn dieser vorher mindestens eine einjährige unselbständige Tätigkeit als Zahnarzt nachweisen kann.
Näheres zur Registereintragung ergibt sich aus den §§ 3 bis 10 der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte.
Den Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister der Kassenzahnärztllichen Vereinigung Nordrhein mit Erläuterungen finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis
Die Eintragung in das Zahnarztregister ist erforderlich für eine Niederlassung als Vertragszahnarzt.
Registerantrag mit Erläuterungen
Den Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister der Kassenzahnärztllichen Vereinigung Nordrhein mit Erläuterungen finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen persönlich während der Geschäftszeiten abzugeben.
Wir empfehlen eine vorherige telefonische Anmeldung unter folgender Telefonnummer: 0211/9684 - 436 (Frau Koske).

