Die Berufsausübungsgemeinschaft
Eine Berufsausübungsgemeinschaft bedeutet ...
- engste Form der Zusammenarbeit
- gemeinsame Nutzung von Einrichtungen, Personal, Material, Räumen etc.
- gemeinsame Patientenkartei
- Vergesellschaftung der zahnärztlichen Tätigkeit
- Haftung für ärztliches Fehlverhalten beruht auf Gegenseitigkeit aller Gesellschafter
- gemeinsame Abrechnung; Bankkonten auf Namen aller Partner, also der Gesamtheit aller Mitgesellschafter
- keine getrennten Bereiche innerhalb der Praxis (Behandlungsräume- und gegenstände): Universalnutzung
- grundsätzlich gemeinsame Geschäftsführung
- unbegrenzte persönliche Haftung jedes Gesellschafters für Rechtsgeschäfte, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen
Weitere Informationen rund um die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft
Erfahrung Sie mehr zur Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft.
Hier finden Sie eine
Checkliste für die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft.
Hier finden Sie spezielle Hinweise zur
Gründung einer KZV-bezirksübergreifenden überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜÜBAG)
Wie grenzt sich eine Berufsausübungsgemeinschaft vom Angestelltenverhältnis ab? Lesen Sie mehr.
Formulare zur Genehmigung einer Berufsausübungsgemeinschaft
Folgend finden Sie Formulare zur Genehmigung einer Berufsausübungsgemeinschaft zum Download und Ausdrucken als PDF.
Örtliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) / Praxisgemeinschaft
Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG)
KZV-bezirksübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft (ÜÜBAG)
Der Zulassungsausschuss
Anträge auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit müssen vollständig - mit allen Unterlagen - spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen. Die aktuellen Termine des Zulassungsausschusses finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner
Klicken Sie hier, um zu den Ansprechpartnern zum Thema Register / Zulassungen oder Gründung einer Berufs-
ausübungsgemeinschaft zu gelangen.

