Die Berufsausübungsgemeinschaft

Eine Berufsausübungsgemeinschaft bedeutet ...

  • engste Form der Zusammenarbeit
  • gemeinsame Nutzung von Einrichtungen, Personal, Material, Räumen etc.
  • gemeinsame Patientenkartei
  • Vergesellschaftung der zahnärztlichen Tätigkeit
  • Haftung für ärztliches Fehlverhalten beruht auf Gegenseitigkeit aller Gesellschafter
  • gemeinsame Abrechnung; Bankkonten auf Namen aller Partner, also der Gesamtheit aller Mitgesellschafter
  • keine getrennten Bereiche innerhalb der Praxis (Behandlungsräume- und gegenstände): Universalnutzung
  • grundsätzlich gemeinsame Geschäftsführung
  • unbegrenzte persönliche Haftung jedes Gesellschafters für Rechtsgeschäfte, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen

Weitere Informationen rund um die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft

Erfahrung Sie mehr zur Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft.

Hier finden Sie eine
Checkliste für die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft.

Hier finden Sie spezielle Hinweise zur
Gründung einer KZV-bezirksübergreifenden überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜÜBAG)

Wie grenzt sich eine Berufsausübungsgemeinschaft vom Angestelltenverhältnis ab? Lesen Sie mehr.

Formulare zur Genehmigung einer Berufsausübungsgemeinschaft

Folgend finden Sie Formulare zur Genehmigung einer Berufsausübungsgemeinschaft zum Download und Ausdrucken als PDF.

Örtliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) / Praxisgemeinschaft

Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG)

KZV-bezirksübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft (ÜÜBAG)

Der Zulassungsausschuss

Anträge auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit müssen vollständig - mit allen Unterlagen - spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des Zulas­sungsausschusses bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen. Die aktuellen Termine des Zulassungsausschusses finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner

Klicken Sie hier, um zu den Ansprechpartnern zum Thema Register / Zulassungen oder Gründung einer Berufs-
ausübungsgemeinschaft zu gelangen.