Partnergesellschaft
Die Partnergesellschaft bedeutet ...
- gemeinsame Ausübung des freien Berufes
- Personengesellschaft
- eigene Rechtspersönlichkeit (partei-, grundbuch-, insolvenz-, namensrecht- und deliktsfähig)
- Gesellschaft als solche ist nicht zulassungsfähig
- Eintragung in das Partnerschaftsregister
- Schriftform erforderlich
- Ausscheiden ex lege mit Verlust der Berufszulassung
- Haftung für Verbindlichkeiten durch das Partnerschaftsvermögen und, sofern dies nicht ausreicht, die Partner als Gesamtschuldner
- grundsätzlich keine Haftungsbeschränkung und kein Ausschluss der Individualhaftung möglich
- unter der Voraussetzung einer Haftungs-Vereinbarung mit dem Patienten kann die Haftung auf den jeweils behandelnden Arzt/Zahnarzt beschränkt und konzentriert werden
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