Praxisgemeinschaft

Eine Praxisgemeinschaft bedeutet ...

  • lockere Form der Zusammenarbeit
  • Zusammenarbeit und gemeinschaftliche Nutzung nur im Bereich der sachlichen und persönlichen Mittel der Praxis aus Gründen der Kostensenkung (Empfang, Sanitär- und Sozialräume, etc.)
  • Selbständigkeit in Bezug auf die zahnärztliche Tätigkeit (eigene Praxis, eigener Patientenstamm) und eigenständige Haftung für (zahn)ärztliches Fehlverhalten
  • eigenständige Abrechnung und individuelle Praxiseinnahmen = wirtschaftliche Selbständigkeit
  • unbegrenzte Haftung jedes Gesellschafters für Rechtsgeschäfte, die dem Gesellschafts-zwecke dienen (Miete, Personal,…)
  • grundsätzlich gemeinsame Geschäftsführung für die Gesellschaft betreffende Rechtsgeschäfte
  • Bildung einer Gesamthandsgemeinschaft
  • Anzeigepflicht gegenüber KZV

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