Praxisgemeinschaft
Eine Praxisgemeinschaft bedeutet ...
- lockere Form der Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit und gemeinschaftliche Nutzung nur im Bereich der sachlichen und persönlichen Mittel der Praxis aus Gründen der Kostensenkung (Empfang, Sanitär- und Sozialräume, etc.)
- Selbständigkeit in Bezug auf die zahnärztliche Tätigkeit (eigene Praxis, eigener Patientenstamm) und eigenständige Haftung für (zahn)ärztliches Fehlverhalten
- eigenständige Abrechnung und individuelle Praxiseinnahmen = wirtschaftliche Selbständigkeit
- unbegrenzte Haftung jedes Gesellschafters für Rechtsgeschäfte, die dem Gesellschafts-zwecke dienen (Miete, Personal,…)
- grundsätzlich gemeinsame Geschäftsführung für die Gesellschaft betreffende Rechtsgeschäfte
- Bildung einer Gesamthandsgemeinschaft
- Anzeigepflicht gegenüber KZV
Die Praxisgemeinschaft: Patientenservice contra rechtliche Vorgaben PDF-Dokument zum Download
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