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Online-Abrechnungsverfahren

Foto: © Klicker / Pixelio

myKZV-Serviceportal und
myKZV-Start

Durch die Einführung der papierlosen Abrechnung im Verhältnis zu den Krankenkassen ab dem 01.01.2012 gewinnt die Möglichkeit, Abrechnungen online mittels des myKZV-Serviceportals bzw. myKZV-Start der KZV Nordrhein durchzuführen, erheblich an Bedeutung. Die KZV Nordrhein möchte bei Ihnen an dieser Stelle dafür werben, die Möglichkeiten der Online-Abrechnung in Ihrem eigenen Interesse zu nutzen.

Die Nutzung dieser Portale wird Ihnen die Umstellung auf papierlose Abrechnung erleichtern. Es werden Ihnen hier die zwei Alternativen myKZV-Serviceportal und myKZV-Start vorgestellt, zu deren Realisierung Sie lediglich einen mit dem Internet verbundenen PC benötigen, der aber nicht mit Ihrem Praxisverwaltungssystem verbunden sein muss.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Sie Ihre Abrechnungsdaten auch mittels Datenträger einreichen können, und zwar bis zum 30.06.2011 mittels Disketten bzw. ab 01.07.2011 mittels CD. Hierüber wurden Sie im Informationsdienst 2/2011 vom 17.02.2011 (Punkt II. 1.) informiert.

Hinweis

Für allgemeine Informationen zur papierlosen Abrechnung (Ist-Zustand, Rechtliche Änderungen, Auswirkungen auf die Praxis u. a.) rufen Sie bitte folgende Erläuterungen auf:
Erläuterungen zur papierlosen Abrechnung (PDF)

Noch Fragen? Die KZV Nordrhein berät Sie gerne:

Allgemeine Beratung zum Thema Abrechnung:
(0211) 9684-190 (Service-Hotline)

Beratung zu den myKZV-Onlineportalen:
(0211) 9684-180 (Service-Hotline)