Was das myKZV-Serviceportal alles leistet

Informationen der KZV Nordrhein

Noch nicht Teilnehmer beim myKZV-Serviceportal? Die folgenden Informationen müssten Sie eigentlich davon überzeugen, die vielfältigen Vorteile des Online-Portals der KZV Nordrhein zu nutzen!

Was benötigen Sie, um das myKZV-Serviceportal zu nutzen?

- Windows XP, Windows Vista,  Windows 7, MAC OS oder Linux.
- Einen Internetzugang.
- Eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät
  (erhältlich bei der Firma Medisign – www.medisign.de).

Was leistet das myKZV-Serviceportal bei der Abrechung mit der KZV?

Mit dem myKZV-Serviceportal können Sie für die zahnärztlichen Leistungsarten „Konservierend/Chirurgisch“, „Zahnersatz“, „Parodontitis“, „Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen“ und „Kieferorthopädie“ Ihre Abrechungsdaten online zur KZV übertragen und erfahren in wenigen Minuten, ob Ihre Daten korrekt verarbeitet werden konnten. Außerdem können Sie online den ZE-Abschlag beantragen. Auf Wunsch werden Sie per E-Mail über den Eingang der Abrechnung und anderer Nachrichten informiert.

Was leistet das myKZV-Serviceportal für die Praxisverwaltung?

Im Nachrichtencenter wird der Benutzer über alle wichtigen Dinge informiert, welche die KZV für ihn ausführt. Ein Blick auf das Online-Konto und der Anwender weiß, wie es sich mit seiner Liquidität verhält und mit welchen Zahlungen er rechnen kann. Das geht sehr viel schneller als auf dem Postweg. Online lassen sich auch fast alle wichtigen Formulare direkt bestellen.

Im Dokumentencenter besteht zudem die Möglichkeit, jeweils sechs Jahre rückwirkend in allen Belegen, die man von der KZV erhalten hat, zu recherchieren und diese zu reproduzieren: Quartalsabrechnungen, Zahlungsavise, Korrekturbelege, Bescheide und Beschlüsse sowie nicht zuletzt die Informationsdienste und Ratgeber können hier komfortabel recherchiert und heruntergeladen werden. Das Portal stellt somit ein nach Abrechnungsnummern geordnetes Archiv für den Zahnarzt dar.

Was leistet das myKZV-Serviceportal für die wirtschaftliche Praxisführung?

Unter Finanzen finden Sie den jeweils aktuellen und vergangenen Kontoauszug. Neben der Quartalsabrechnung können Sie (zu Ihrer aktuell ausgewählten Abrechnungsnummer) auch Honorarübersichten und Umsatzstatistiken – sowohl in Tabellenform als auch umgesetzt in übersichtliche Diagramme – abrufen, um so mit geringem Aufwand einen Überblick der wirtschaftlichen Entwicklung der eigenen Praxis aus jedem gewünschten Blickwinkel zu gewinnen. So können Sie die Ergebnisse Ihrer Praxis in den letzten drei Jahren einander gegenüberstellen – aufgeschlüsselt nach allen Leistungsarten (auch PAR und KG). In diesen Einzelstatistiken können Sie zudem auch eine Patientenliste zum jeweiligen Zeitraum aufrufen.
Der HVM-Rechner ermöglicht es Ihnen, mittels einer Simulation tagesaktuell den jeweiligen Stand Ihres HVM-Kontos zu ermitteln. Ähnliche Möglichkeiten bietet der Degressionsrechner, der ebenfalls über eine Simulationsfunktion tagesaktuelle Ergebnisse liefert.

Welche Kosten entstehen für die Teilnehmer?

Die KZV Nordrhein übernimmt die Kosten für die Signaturkarte im ersten Jahr. Es entfallen sowohl die einmaligen Anmeldegebühren von 39,90 Euro als auch für die ersten 12 Monate die monatlichen Gebühren in Höhe von 7,90 Euro (insgesamt eine Ersparnis von 134,70 Euro). Die Gutschrift der Kosten in Höhe von 134,70 Euro erfolgt bei der ersten Online-Übermittlung von Abrechnungsdaten in den Bereichen KCH, ZE, PA, KB/KG oder KFO. Nutzen Sie also jetzt die Chance und melden sich bei www.mykzv.de an.

Welche Einsparungen ergeben sich für die Teilnehmer?

Für über das myKZV-Serviceportal eingereichte Abrechnungen (KCH, KFO, PA, KB/KG und ZE) reduziert sich der aktuelle Verwaltungskostenbeitragssatz um 0,10 Prozent.
Für myKZV-Teilnehmer, die auf die Übersendung von Unterlagen in Papierform (wie Informationsdienst oder Abrechnungsunterlagen) verzichten und stattdessen die elektronische Smartpost nutzen, verringert sich der Verwaltungskostenbeitragssatz zusätzlich um 0,10 Prozent für jede Leistungsart.

Wie lange dauert die Einarbeitung?

Wer sich schon einmal im Internet bewegt hat und die eine oder andere Online-Seite nutzt, der findet sich intuitiv zurecht. Auf jeder Seite wird beschrieben, was sie für eine Funktion hat – das System ist selbsterklärend. Man kann zudem einige persönliche Einstellungen vornehmen. Die Möglichkeiten werden auf den entsprechenden Seiten leicht verständlich erläutert. Gibt es doch einmal Probleme, gibt unser telefonischer Support alle nötigen Hilfestellungen.

Wie können die Mitarbeiterinnen integriert werden?

Es besteht die Möglichkeit, für Ihr Praxispersonal eine „Teamcard“ zu erhalten. Mit ihrer Hilfe können Ihre Mitarbeiterinnen in von Ihnen genau definierten Grenzen Funktionen des myKZV-Serviceportals eigenständig nutzen.

Hierzu ist es erforderlich, zusätzlich zur Signaturkarte eine „medisign-Karte“ zu bestellen (Kosten 6.90 Euro/Monat). Diese Karte werden wir Ihnen nach dem ersten Zugriff auf unser Portal als Teamcard freischalten.

Wir bitten Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen, bevor Sie eine solche Karte beantragen (Herr Milos: 0211-96 84 416).

Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?

Die Absicherung durch die Signaturkarte der Firma medisign erhielt bei einer Evaluierung durch Spezialisten das höchste Lob und ein entsprechendes Zertifikat. Sie müssen also beim myKZV-Serviceportal keine Bedenken haben, Ihre Daten online zu übermitteln. So ist es auch möglich, das Formblatt A zu übersenden und mittels einer digitalen Signatur die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen.

Soll man nicht besser den elektronischen Arztausweis (HPC) abwarten?

Mit der medisign-Karte (ZOD) steht den nordrheinischen Zahnärzten ein technisch analoges Medium zur Verfügung, das schon viele Funktionen der HPC abdeckt und so bereits eine Einarbeitung ermöglicht. Das Bundesgesund-heitsministerium hat zudem erlaubt, die ZOD-Chipkarte auch für den Zugriff auf die von der eGK geschützten Daten einzusetzen – so lange, bis ein offizieller elektronischer Heilberufsausweis zur Verfügung steht. „Die Zahnärzte, die ZOD nutzen, haben damit die Gewähr, dass sie ihr System auch in Zukunft nutzen können“, kommentierte dies Dr. Günther Buchholz von der KZBV. Zahnärzte Online Deutschland (ZOD) ist die sichere Kommunikationsplattform der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, über die in Nordrhein schon mehrere Jahre problemlos abgerechnet wird.

Dr. Uwe Neddermeyer

Das Dokumentencenter

Das Dokumentencenter bietet die Möglichkeit, unter anderem die folgenden Dokumentenarten herunterzuladen:

Quartals- und Praxisabrechnung,
Honorarberichtigung,
Nachberechnung,
Berichtigung Kassengebühr,
Korrekturbeleg,
Praxen Einzelnachweis,
HVM-Beleg,
Zahlungsavise,
Informationsdienst,
Leitfaden Verordnungen,
Verwaltungskosten,
BKV,
Kostenbeitrag ZE-Abschlag.

Alle können nach Datum oder Dokumentenart sortiert aufgerufen und sofort ausgedruckt werden.