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Sitzungstermine

2024

Zulassungsausschuss Zahnärzte für den Bezirk Nordrhein

Sitzungstermin Abgabetermin Abgabetermin MVZ
15.05.2024 15.04.2024 15.03.2024
26.06.2024 27.05.2024 26.04.2024
21.08.2024 22.07.2024 21.06.2024
18.09.2024 19.08.2024 18.07.2024
09.10.2024 09.09.2024 09.08.2024
20.11.2024 21.10.2024 20.09.2024
18.12.2024 18.11.2024 18.10.2024

   
Anträge auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit müssen vollständig – mit allen erforderlichen Unterlagen – spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des Zulas­sungsausschusses bei der 

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses

Postanschrift:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Geschäftsstelle des Zulassungs­ausschusses
40181 Düsseldorf

Haus- und Paketanschrift:
Lindemannstraße 34–42
40237 Düsseldorf

vorliegen.

Sofern die Verhandlungskapazität für einen Sitzungstermin durch die Anzahl bereits vollständig vor­liegender Anträge überschritten wird, ist für die Berücksich­tigung das Datum der Vollständigkeit Ihres Antrages maß­gebend. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine rein fristgerechte Antragsabgabe keine Garan­tie für eine wunschgemäße Terminierung darstellen kann. Anträge, die verspätet eingehen oder zum Abgabetermin unvollständig vorliegen, müssen bis zu einer der nächsten Sitzungen zurückgestellt werden.

Deshalb unsere Bitte an Sie: Reichen Sie möglichst frühzeitig Ihren kompletten Zulassungsantrag ein!

Angestellte Zahnärzte

Die vorstehenden Fristen und Vorgaben gelten auch für Anträge auf Genehmigung zur Beschäftigung von angestellten Zahnärzten.

Berufsausübungsgemeinschaften

Wir bitten um Beachtung, dass Anträge auf Führen ei­ner Berufsausübungsgemeinschaft und damit verbundene Zu­lassungen nur zu Beginn eines Quartals genehmigt bzw. ausgesprochen werden. Auch die Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft kann nur am Ende eines Quartals vorgenommen werden.

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Anträge auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) müssen vollständig spätestens zwei Monate vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen. Mit dem Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums müssen bereits auch die dazugehörigen Anträge auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes im Medizinischen Versorgungszentrum eingereicht werden. Ein Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes in einem bereits zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum unterliegt dagegen der einmonatigen Abgabefrist.

Auch hier bitten wir um Beachtung, dass Anträge auf Zulassung eines MVZ nur zu Beginn eines Quartals genehmigt werden. Auch die Beendigung der Zulassung eines MVZ kann nur zum Ende eines laufenden Quartals vorgenommen werden.