Sitzungstermine 2012
Zulassungsausschuss Zahnärzte für den Bezirk Nordrhein
| Mittwoch | 29. Februar | 2012 |
| Mittwoch | 28. März | 2012 |
| Mittwoch | 25. April | 2012 |
| Mittwoch | 30. Mai | 2012 |
| Mittwoch | 27. Juni | 2012 |
| Mittwoch | 29. August | 2012 |
| Mittwoch | 26. September | 2012 |
| Mittwoch | 24. Oktober | 2012 |
| Mittwoch | 21. November | 2012 |
| Mittwoch | 19. Dezember | 2012 |
Anträge auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit müssen vollständig - mit allen Unterlagen - spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei der
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
Lindemannstraße 34-42
40237 Düsseldorf
vorliegen. Sofern die Verhandlungskapazität für einen Sitzungstermin durch die Anzahl bereits vollständig vorliegender Anträge überschritten wird, ist für die Berücksichtigung das Datum der Vollständigkeit Ihres Antrages maßgebend. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine rein fristgerechte Antragsabgabe keine Garantie für eine wunschgemäße Terminierung darstellen kann. Anträge, die verspätet eingehen oder zum Abgabetermin unvollständig vorliegen, müssen bis zu einer der nächsten Sitzungen zurückgestellt werden.
Angestellte Zahnärzte
Die vorstehenden Fristen und Vorgaben gelten auch für Anträge auf Genehmigung zur Beschäftigung von angestellten Zahnärzten.
Berufsausübungsgemeinschaften
Wir bitten um Beachtung, dass Anträge auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft und damit verbundenen Zulassungen nur zu Beginn eines Quartals genehmigt bzw. ausgesprochen werden. Auch die Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft kann nur am Ende eines Quartals vorgenommen werden.

