Abteilung Finanz

- Frank Brüsch
Unter der Leitung von Frank Brüsch betreuen 18 Damen und Herren die Konten von über 250 Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern und mehr als 6.000 Zahnärzten in ca. 5.000 Zahnarztpraxen.
In der Finanzabteilung werden die mit EDV-Unterstützung ermittelten Rechnungsbeträge den Konten der Krankenkassen und Kostenträger belastet und den Abrechnungskonten der Zahnärzte gutgeschrieben.
Abrechnung mit 250 Krankenkassen und Kostenträgern
Die Beschäftigten im Krankenkassenkontokorrent haben im Wesentlichen die Aufgabe, die Geldeingänge von den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern zu überwachen und die geforderten Beträge so zeitnah hereinzuholen, dass eine Auszahlung dieser Beträge an die Zahnärzte zu den jeweiligen Zahlungsterminen erfolgen kann. Die Höhe der von den Krankenkassen zu den Zahnärzten jährlich bewegten Summe liegt bei etwa 1,3 Milliarden Euro.
Insgesamt werden zurzeit etwa 250 Krankenkassen und sonstige Kostenträger aus Nordrhein und anderen Regionen betreut. Darüber hinaus erfolgt Abrechnungs- und Zahlungsverkehr mit weiteren 16 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Jährlich werden rund 25.000 Rechnungen versendet. Die Rechnungslegung und die Zahlung für die Leistungsarten ZE, PAR und KB/KG erfolgt monatlich. Für KCH und KFO erhält die KZV Nordrhein monatliche Abschlagszahlungen und nach Rechnungslegung einmal im Quartal eine Restzahlung.
Abrechnung mit 5.000 Zahnarztpraxen
Jeweils um den 23. eines Monats erhalten fast 5.000 Zahnarztpraxen Honorarzahlungen von der KZV Nordrhein, mit denen die monatlichen Abrechnungen der Zahnärzte für ZE, PAR und KB/KG ausgeglichen werden. Zu den gleichzeitig ausgezahlten Abschlägen für KCH und KFO kommt dazu noch einmal im Quartal eine Restzahlung. Auf Antrag können Zahnarztpraxen darüber hinaus einen Abschlag für Zahnersatz erhalten.
Um die Höhe der quartalsweisen Restzahlung zu ermitteln, ist für alle Zahnarztpraxen eine Quartalsabrechnung notwendig. Dazu müssen alle Honorargutschriften, Honorarberichtigungen, Kassengebühren, Inkassobeiträge, die Verwaltungskostenbeiträge und die im Laufe des Quartals durchgeführten Zahlungen auf den Abrechnungskonten der Zahnärzte gebucht sein.
Budgetierung und Degression
Außerdem müssen noch die Hürden der Budgetierung und Degression überwunden werden. In enger Zusammenarbeit mit den Abteilungen Register und EDV werden zu jeder Quartalsabrechnung die individuellen HVM-Kontingentgrenzen für die einzelnen Zahnarztpraxen sowie die degressionsfreie Punktmenge je Vertragszahnarzt ermittelt und ggf. erforderliche Einbehalte berechnet.
Bilanz und Erfolgsrechnung
Die wirtschaftliche Entwicklung der KZV Nordrhein wird durch die jährliche Bilanz- und Erfolgsrechnung dokumentiert. Beide werden ebenfalls vom Finanzausschuss kontrolliert und der Vertreterversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Betriebs-, Wirtschafts- und Rechnungsführung unterliegen einer jährlichen Prüfung durch die KZBV-Prüfstelle und darüber hinaus der Kontrolle durch die für Nordrhein zuständige Aufsichtsbehörde.
Verwaltungshaushalt
In einem anderen Aufgabenbereich der Abteilung Finanz geht es um weit kleinere Beiträge als bei der Abrechnung mit den Krankenkassen. Der Verwaltungshaushalt der KZV Nordrhein beläuft sich derzeit auf ca. 20 Millionen Euro. In Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen werden die einzelnen Etatposten bei der KZV Nordrhein ermittelt und in dem jährlich zu erstellenden Haushaltsplan zusammengetragen. Dieser wird vom Vorstand aufgestellt, anschließend durch den Finanzausschuss geprüft und danach der Vertreterversammlung zur Feststellung vorgelegt.

