Abteilung Register / Zulassung

- Hans-Günter Rees
Nicht nur bei der Zulassung, sondern schon vor diesem wichtigen Schritt sowie bis zur Praxisaufgabe unterstützt die Abteilung "Register/Zulassung" der KZV Nordrhein werdende und aktive Vertragszahnärzte.
Lange bevor ein approbierter Zahnarzt den Eintrag ins nordrheinische Zahnarztregister beantragen kann, wird sein Name in der Abteilung "aktenkundig", wenn er hier seine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit ableistet.
Assistenten
Erste Anlaufstelle sowohl für Zahnärzte, die einen Assistenten beschäftigen wollen, als auch für (werdende) Assistenten ist Angelika Mikolajczak. Sie hält alle notwendigen Informationen darüber bereit, welche Voraussetzungen für die Beschäftigung eines Assistenten bestehen und wie die Vorbereitungszeit abzuleisten ist. Schwarz auf weiß kann man einiges bereits der Broschüre "Assistenten, Vertreter, angestellte Zahnärzte" entnehmen, die auch Kopiervorlagen mit Formularen für die notwendigen Anträge und Erklärungen enthält.
Angestellte Zahnärzte
Für die stark wachsende Gruppe der angestellten Zahnärzte sind Tatjana Jomni und Angelika Mikolajczak erste Ansprechpartnerinnen. Sie informieren Praxisinhaber und werdende Angestellten über die Voraussetzungen und Bedingungen.
Registereintragung
Nach Ableistung einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit kann ein Zahnarzt die Aufnahme in das Zahnarztregister beantragen und die notwendigen Unterlagen bei der Abteilung Zulassung/Register einreichen. Hier werden sie von Andrea Koske bearbeitet und überprüft, ob die Vorbereitungszeit den Anforderungen der Zulassungsordnung genügt.
Service vor der Zulassung
Niederlassungswilligen Zahnärzten bietet Hans-Günter Rees bereits vor der Praxisgründung einen weitreichenden Beratungsservice an, der in großem Maße in Anspruch genommen wird. Telefonisch, schriftlich oder in persönlichem Gespräch erhalten die angehenden Vertragszahnärzte auf die individuelle Situation zugeschnittene Informationen. Mehr als nur eine erste Orientierung bieten aber auch die drei Broschüren, die bei der Abteilung angefordert werden können:
- Die Zulassung - formale Voraussetzungen
- Niederlassungsberatung, Bedarfsplanung
- Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaft)
Fortbildungsveranstaltungen
Bei den Fortbildungsveranstaltungen für angehende Vertragszahnärzte informiert Hans-Günter Rees zusammen mit dem KZV-Vorstand ZA Lothar Marquardt regelmäßig im Karl-Häupl-Institut unter anderem über die zulassungsrechtlichen Aspekte. Nach allgemeinen Aussagen darüber, was es bei Praxisgründungen zu beachten gilt, ist dort genug Zeit eingeplant, um auf spezielle Fragen einzugehen.
Bedarfsplanung
Die für einen vor der Niederlassung stehenden Zahnärzte und seine eventuellen Kreditgeber wichtigen Daten zum aktuellen Stand der Versorgungssituation in den einzelnen Städten und Regionen pflegt Beate Birmele, die für telefonische Auskünfte zur Verfügung steht.
Anträge auf Zulassung
Der paritätisch besetzte Zulassungsausschuss setzt sich bei alternierendem Vorsitz aus jeweils drei Vertretern von Krankenkassen und Zahnärzten zusammen. Angehende Vertragszahnärzte sollten, soweit möglich, mindestens sechs Monate vor Ablauf der Vorbereitungszeit bzw. vor dem geplanten Termin der Praxiseröffnung den Antrag auf Zulassung stellen. Solche Anträge müssen spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses vollständig vorliegen. Auskünfte hierzu erteilt Beate Birmele.
Sitzungen des Zulassungsausschusses
Die Sitzungen, bei denen der Ausschuss die Eignung der Antragssteller für die Tätigkeit als Vertragszahnarzt prüft, werden von Manja Böttcher betreut. Sie prüft auch die in den letzten Jahren immer häufigeren Anträge auf Gründung einer örtlichen oder überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft daraufhin, ob sie den Anforderungen genügen.
Beim Gespräch mit dem Zulassungsausschuss steht im Mittelpunkt, ob der "Kandidat" in der Lage ist, das äußerst umfangreichen und komplexe "Abrechnungsgeschäft" zu bewältigen und sich entsprechend gut im BEMA, den Richtlinien und den Verträgen mit den Krankenkassen auskennt.
Praxisabgabe und Praxisübernahme
Die Abteilung Register / Zulassung unterstützt Zahnärzte, die ihre Praxis abgeben wollen in allen zulassungsrechtlichen Fragen. Dabei ist es unter anderem Ziel der Beratungen, eine möglichst reibungslose Übergabe an den Praxisnachfolger zu ermöglichen. Im Rahmen der Fortbildung werden auch zu den Themen "Praxisabgabe" und "Praxisübernahme" äußerst informative Veranstaltungen unter Federführung der Zahnärztekammer Nordrhein angeboten.

