Die KZV Nordrhein hat die Richtlinie für SMC-B Karten (Praxisausweise) umfassend überarbeitet.
Als Herausgeberin der Praxisausweise regelt die KZV Nordrhein darin die Beantragung, Nutzung und Sperrung der SMC-B Karten für vertragszahnärztliche Praxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie für ermächtigte Zahnärztinnen und Zahnärzte und ermächtigte Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der KZV Nordrhein.