KZBV und BZÄK unterstützen das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung vor Ort zu stärken und die individuelle Gesundheitskompetenz von Patienten zu erhöhen, sehen jedoch die Notwendigkeit, einige im Regierungsentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Regelungen, soweit diese die vertragszahnärztlichen Interessen berühren, anzupassen.