Unterstützung der Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die KZBV befürwortet die Zielsetzung des GDAG zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es ist jedoch entscheidend, dass die Maßnahmen einen echten Mehrwert für Patientinnen und Patienten und Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte schaffen. Das im GDAG vorgesehene Abrechnungsverbot für Zahnarztpraxen könnte deren Existenz gefährden. Zukünftig müssen Softwarehersteller ein neues Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Scheitert ein Produkt, dürfen Praxen dieses nicht mehr verwenden, was dazu führt, dass sie ihre Leistungen nicht abrechnen können. Zahnarztpraxen haben keinen Einfluss auf die gesetzlichen Vorgaben der Softwarehersteller und stehen unter Zeitdruck, um gegebenenfalls auf neue Software umzusteigen.
Mehraufwand durch digitale Terminvergabe
Die geplante Weiterentwicklung der digitalen Terminvergabe bringt einen erheblichen Mehraufwand mit sich. Die KZBV soll die Normierung der Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen übernehmen, was jedoch viele offene Fragen aufwirft, insbesondere in Bezug auf freie Zahnarztwahl, Datenschutz und Finanzierung. Dies führt nicht zu einem erkennbaren Mehrwert für die Patientenversorgung, sondern verstärkt die Bürokratie für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte. Die Idee, Krankenkassen mit der Terminvermittlung zu betrauen, wird entschieden abgelehnt. Der Aufbau von Parallel- und Doppelstrukturen ist weder wirtschaftlich noch geeignet, die begrenzten Behandlungskapazitäten besser zu nutzen.
Die Stellungnahme der KZBV zum GDAG-Regierungsentwurf finden Sie hier:
https://www.kzbv.de/gesundheits-digitalagentur-gesetz.1867.de.html