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Aktualisierte Richtlinie für SMC-B Karten (Praxisausweise)

Die KZV Nordrhein hat die Richtlinie für SMC-B Karten (Praxisausweise) umfassend überarbeitet. Als Herausgeberin der Praxisausweise regelt die KZV Nordrhein darin die Beantragung, Nutzung und Sperrung der SMC-B Karten für vertragszahnärztliche Praxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie für ermächtigte Zahnärztinnen und Zahnärzte und ermächtigte Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der KZV Nordrhein.
Von Telematikinfrastruktur (LK)
Erstellt am 01.04.2026
Eine Frau hält einen Ausweis hoch, der digital leuchtet. © natara – stock.adobe.com

Überarbeitete Richtlinie

Grundlage hierfür sind die nach § 315 Abs. 1 SGB V verbindlichen Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik (gematik).

Die überarbeitete Richtlinie tritt zum 01.04.2026 in Kraft. Mit diesem Datum ersetzen die neuen Antrags-, Nutzungs- und Sperrbedingungen die bisherige Fassung vom 25.11.2020 vollständig.

Die vollständige Richtlinie finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Die in diesem Regelwerk festgelegten Bestimmungen gelten ausschließlich für Praxisausweise im Zuständigkeitsbereich der KZV Nordrhein.