Überarbeitete Richtlinie
Grundlage hierfür sind die nach § 315 Abs. 1 SGB V verbindlichen Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik (gematik).
Die überarbeitete Richtlinie tritt zum 01.04.2026 in Kraft. Mit diesem Datum ersetzen die neuen Antrags-, Nutzungs- und Sperrbedingungen die bisherige Fassung vom 25.11.2020 vollständig.
Die vollständige Richtlinie finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Die in diesem Regelwerk festgelegten Bestimmungen gelten ausschließlich für Praxisausweise im Zuständigkeitsbereich der KZV Nordrhein.