Zahl der angestellten Zahnärzte ist gestiegen
Die Statistik zeigt, dass die Zahl der angestellten Zahnärzte im Jahr 2023 erneut gestiegen ist. Einer der Gründe dafür dürfte auch die wachsende Zahl der an der zahnärztlichen Versorgung teilnehmenden MVZen in Deutschland sein – zum 4. Quartal 2023 sind 1.483 solcher MVZen verzeichnet, das ist ein Plus von sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der in MVZen beschäftigten angestellten Zahnärzte ist im vergangenen Jahr um neun Prozent (auf 4.575 Ende 2023) gewachsen. Insgesamt waren zum Abschluss des Jahres 2023 bundesweit 18.817 angestellte Zahnärzte in Vertragszahnarztpraxen und in MVZen tätig im Vergleich zu 17.514 angestellten Zahnärzten Ende 2022, die Zahl der in Vertragszahnarztpraxen angestellten Zahnärzte stieg dabei von Ende des 4. Quartals 2022 bis zum Ende des 4. Quartals 2023 von 13.331 auf 14.242 an. Die Zahl der an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden niedergelassenen und der bei ihnen angestellten Zahnärzte in Deutschland belief sich Ende 2023 auf 58.294. Zusammen mit den angestellten Zahnärzten in MVZen ergibt sich eine Zahl von 62.869 Zahnärzten.
Mehr Kooperationsverträge mit Pflegeheimen
Eine positive Entwicklung ist bei den Kooperationsverträgen von Vertragszahnärzten mit Pflegeheimen nach Paragraf 119 b SGB V festzustellen. Ende 2023 waren es 7.132 solcher Kooperationsverträge und damit rund 502 Verträge mehr als im Jahr zuvor (ein Plus von rund 7,6 Prozent). Der Anteil an Pflegeeinrichtungen, die Kooperationsverträge zur vertragszahnärztlichen Versorgung ihrer Bewohner eingegangen sind, lag zu diesem Zeitpunkt bei bundesweit etwa 44 Prozent (das sind 16.100 Pflegeheime).
GKV-FinStG: Rückgang bei Parodontalbehandlungen
Bekanntlich ist zum 1. Juli 2021 eine neue, präventionsorientierte Parodontalbehandlung eingeführt worden. Dies führte im folgenden Jahr zunächst zu einem Anstieg um 37 Prozent bei den PAR-Neubehandlungen. Von 2021 bis 2023 wuchs der Anteil dieser Behandlungen an der Gesamtleistungsmenge stetig an – von 4,9 auf 11,7 Prozent. Durch das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene GKV-FinStG kam es zu einer deutlichen Zäsur, so dass ab 2023 ein drastischer Rückgang der PAR-Neubehandlungen von durchschnittlich 120.000 Fällen pro Monat im Jahr 2022 auf 94.000 Fälle pro Monat im Jahresdurchschnitt 2023 und damit um 22 Prozent zu beklagen ist – 2023 wurden somit weniger Neubehandlungen als vor der Einführung der neuen PAR-Behandlungsstrecke durchgeführt, was eine erhebliche Verschlechterung der Patientenversorgung im PAR-Bereich bedeutet.
KZBV-Geschäftsbericht 2023/2024
Hier gelangen Sie zum aktuellen KZBV-Geschäftsbericht mit den Zahlen, Fakten und Trends für das Jahr 2023.