Amalgam immer seltener in Anspruch genommen
Vor dem Hintergrund des Amalgamverbots der Europäischen Union ab Januar 2025 wurde auf der Grundlage des aktuellen, im Juni 2024 veröffentlichten BARMER Zahnreports ein ePaper zu Amalgamfüllungen in Deutschland erstellt. Die Auswertung brachte große regionale Unterschiede bei der Häufigkeit von Amalgamfüllungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung ans Tageslicht. Die Analyse beruht auf Routinedaten der BARMER. Da es seit dem 1. Januar 2021 eine Kennzeichnungspflicht von Amalgamfüllungen im vertragsärztlichen Versorgungsgeschehen gibt, konnten die Abrechnungsdaten für Amalgamfüllungen im Seitenzahnbereich untersucht werden.
Die niedrigsten Amalgamquoten bei der Inanspruchnahme von Seitenzahnfüllungen sind 2023 für Baden-Württemberg (1,2 Prozent), Bayern (1,3 Prozent) und Hessen (1,9 Prozent) zu verzeichnen. Dagegen liegen Brandenburg (8,3 Prozent), Sachsen (8,7 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (11,2 Prozent) in dieser Ranking-Liste ganz vorne. Insgesamt gesehen ist die Zahl der Amalgamversorgungen bundesweit zurückgegangen. Wurde 2021 in Deutschland noch bei 4,6 Prozent der Patientinnen und Patienten für Füllungen im Seitenzahnbereich Amalgam eingesetzt, lag der Anteil an Amalgamfüllungen 2023 bei 3,5 Prozent. Auf der Grundlage der Auswertung von Daten von etwa 1,7 Millionen Patienten mit einer Seitenzahnfüllung bedeutet dies eine relative Abnahme von zirka 25 Prozent.
Bundesweit 80 Prozent der Praxen „amalgamfrei“
Knapp 20 Prozent der Zahnarztpraxen in Deutschland rechneten im Untersuchungszeitraum mindestes eine Amalgamfüllung ab. Das bedeutet, dass etwas mehr als 80 Prozent der Praxen kein Amalgam als Füllungsmaterial mehr abgerechnet haben. Hier scheint sich bereits eine alternative Versorgung der Patienten im Seitenzahnbereich durchgesetzt zu haben, wobei anhand der der BARMER vorliegenden Daten nicht ermittelt werden kann, welche zuzahlungsfreien Füllungsmaterialien ersatzweise eingesetzt wurden. Schaut man sich die regionale Quote der Praxen, die 2023 Amalgam verwendet haben, an, zeigt sich hier eine Spannweite von 8,3 Prozent Praxen mit Amalgamabrechnung in Baden-Württemberg bis hin zu 48,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. In Mecklenburg-Vorpommern hat damit jede zweite Praxis auf Amalgam als Füllungsmaterial im Seitenzahnbereich zurückgegriffen. Im Süden Deutschlands kam Amalgam in Praxen dagegen weitgehend nicht zum Einsatz.
Inanspruchnahme von Amalgamfüllungen nach Ländern 2023
| Baden-Württemberg | 1,2 Prozent |
| Bayern | 1,3 Prozent |
| Berlin | 2,8 Prozent |
| Brandenburg | 8,3 Prozent |
| Bremen | 2,8 Prozent |
| Hamburg | 2,1 Prozent |
| Hessen | 1,9 Prozent |
| Mecklenburg-Vorpommern | 11,2 Prozent |
| Niedersachsen | 3,2 Prozent |
| Nordrhein-Westfalen | 3,0 Prozent |
| Rheinland-Pfalz | 2,5 Prozent |
| Saarland | 3,3 Prozent |
| Sachsen | 8,7 Prozent |
| Sachsen-Anhalt | 7,7 Prozent |
| Schleswig-Holstein | 2,9 Prozent |
| Thüringen | 7,4 Prozent |
BARMER-Auswertung zur Verwendung von Dentalamalgam
Hier gelangen Sie zur Pressemeldung der BARMER zu den regionalen Unterschieden bei der Verwendung von Dentalamalgam, zum Amalgam-ePaper und zum BARMER Zahnreport 2024.
BARMER-Pressemeldung
ePaper „Amalgam“
BARMER Zahnreport 2024