Telematikinfrastruktur

Auch privat versicherte Patienten können jetzt E-Rezepte einlösen

Ab sofort können Apotheken bundesweit E-Rezepte von privat versicherten Patienten annehmen und einlösen. Bisher war die elektronische Rezepteinlösung nur bei Kassenpatienten möglich.
Von Öffentlichkeitsarbeit (sk)
Erstellt am 25.07.2024
Quelle: KZBV / BZÄK
Eine Hand hält ein Smartphone hoch, auf dessen Display eine E-Rezept-App zu sehen ist. Links daneben verschwommen im Hintergrund ein Apotheken-Logo. © Bernd – stock.adobe.com

Über E-Rezept-App oder Rezeptcode-Ausdruck

Zu beachten ist allerdings, dass bislang nicht viele der privaten Krankenversicherungen anschlussfähig sind. Wie funktioniert nun aber das Einlösen eines E-Rezepts ohne eGK? Um ihre Medikamente zu erhalten, können Privatversicherte das E-Rezept über eine E-Rezept-App an die Apotheke ihrer Wahl senden oder in der Apotheke einen Rezeptcode, der in der Praxis für sie ausgedruckt wurde, vorlegen. Haben sie bezahlt, reichen sie den Beleg für die Einlösung des Rezepts dann zur Kostenerstattung bei ihrer Versicherung ein. Der Beleg wird ihnen von der Apotheke entweder als Ausdruck ausgehändigt oder digital über die E-Rezept-App übermittelt.

Auch wenn zurzeit nur wenige private Versicherungen an dem digitalen Verfahren teilnehmen, sind sich der „Deutsche Apothekerverband“ (DAV) und der „Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser“ (ADAS) darin einig, dass in den nächsten Monaten alle privaten Kostenträger nachziehen werden. Damit stünde auch allen privat Versicherten die digitale Rezepteinlösung in deutschen Apotheken zur Verfügung.