Digitale Einreichung ab 1. Oktober 2025 möglich
Vertrags- sowie angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte haben alle fünf Jahre gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung den Nachweis zu erbringen, dass sie in dem zurückliegenden Fünfjahreszeitraum ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Kommen sie der Verpflichtung nicht nach, sanktioniert das Gesetz mit nicht unerheblichen Honorarkürzungen. Bisher kennen die Praxen den Meldebogen der KZV in Papierform, auf dem die absolvierten Fortbildungen in Höhe von mindestens 125 Punkten eingetragen werden und der entweder per Post, Fax oder E-Mail bei der KZV eingereicht wird.
Vom 1. Oktober 2025 an können Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte ihre Fortbildungsnachweise als Portalnutzende ganz bequem online bei myKZV einreichen und dort jederzeit ihren Punktestand abrufen. Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie Medizinische Versorgungszentren mit angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten können zudem den Punktestand ihrer Angestellten einsehen und nachhalten. Angestellte selbst haben keinen Zugang zu myKZV (außer in Funktion der bevollmächtigten zahnärztlichen Leitung in einem MVZ). Wie einfach der rechtzeitige Nachweis gegenüber der KZV in Zukunft gelingt, zeigen wir anhand der folgenden Erklärungen.
Alle mit einem * versehenen Felder müssen befüllt werden. Bei der Anzahl der Punkte ist zu beachten, dass nicht mehr als die zulässige Punktemenge pro Tag eingetragen werden kann. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird entsprechend verfahren. Wenn die zulässige Tageshöchstzahl überschritten wird, erscheint die folgende Meldung:
Es wurden mehr als 10 Punkte pro Tag eingetragen. Dies überschreitet die zulässige maximale Anzahl an Punkten pro Tag gemäß der Punktebewertung von Fortbildung von BZÄK und DGZMK.
Bitte beachten Sie, dass die KZV nur Fortbildungen anerkennt, die im Status einer/eines vom Zulassungsausschuss-Zahnärzte zugelassenen Vertragszahnärztin/-arzt oder genehmigten angestellten Zahnärztin/-arztes erfolgt sind. Das Portal ist mit den Stammdaten verknüpft, sodass intern eine Validierung erfolgt. Sind alle Felder korrekt bedient, können Sie erfolgreich speichern. Wenn Sie auf der Startseite auf „Details“ klicken, sehen Sie Ihre Fortbildungen gelistet. Rechts können Sie bei Eingabefehlern Ihre Fortbildungen bearbeiten oder löschen.
Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Fortbildungsnachweis bis zu Ihrem Stichtag (Ende Fortbildungszeitraum) 24 Uhr im Portal ein. Jeder Eingang zu einem späteren Zeitpunkt zieht bereits Honorarkürzungen für das auf den Stichtag folgende Quartal nach sich.
FAQ zum Fortbildungsnachweis
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Es besteht kein Muss, Fortbildungsnachweise online einzureichen. Jedoch ist die digitale Einreichung vorteilhaft. Die Einreichung des Meldebogens in Papierform auf dem Postweg ist weiterhin möglich. Auch die Erinnerung wird weiterhin per Post versandt (und im Fall der Smartpostteilnahme zusätzlich als Nachricht in myKZV eingestellt).
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Die Anwendung sieht keinen Upload von Zertifikaten vor. Bewahren Sie diese bitte trotzdem auf, falls Sie in der Stichprobe gezogen werden und diese vorlegen müssen.
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Setzen Sie bitte auf der Startseite einen Haken und vergessen Sie nicht zu speichern!
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Sollten durch Löschen und Bearbeiten von Fortbildungen weniger als 125 Punkte erreicht werden, erscheint die folgende Warnmeldung:
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Nein. Durch den geschützten Zugang des Portals ausschließlich durch den Vertragszahnarzt/die Vertragszahnärztin erfolgt kein automatisches Auffüllen des Punktekontos von anderen Anbietern. Die Punkte müssen vom/von der Zugangsberechtigten eingegeben werden.
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Gemäß § 95d Abs. 5 Satz 2 SGB V muss der Vertragszahnarzt oder die Vertragszahnärztin (gilt für das Medizinische Versorgungszentrum entsprechend) den Nachweis für seine angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte führen, sodass ihn oder sie konsequenterweise die Honorarkürzungen bei Nichterfüllung treffen. Somit ist er oder sie berechtigt und verpflichtet, den Punktestand seiner Angestellten zu verwalten.
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Es kann sein, dass uns Unterbrechungen Ihrer Beschäftigung noch nicht bekannt sind und dementsprechend nicht berücksichtigt wurden. Bitte nehmen Sie Kontakt zu den zuständigen Ansprechpartnern auf, die Sie auf unserer Homepage wählen können: www.kzvnr.de/service/ansprechpersonen (hier unter „Register/Zulassung > Fortbildungspunkte“).
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Assistentinnen und und Assistenten unterliegen im Gegensatz zu den angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten nicht der Fortbildungspflicht gemäß § 95d SGB V, so dass diese Personen in der Eingabemaske nicht auswählbar sind.
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Hier auf den Seiten unseres Portals sind unter der Rubrik „Praxis > Rechtliches > Fortbildungspflicht“ alle wichtigen Informationen zu dem Thema ausführlich erläutert, einschließlich der „Punktebewertung von Fortbildung von BZÄK und DGZMK“:
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Wenn Sie Ihrer Fortbildungspflicht pünktlich und ordnungsgemäß nachgekommen sind, erhalten Sie wie bisher auch nach Prüfung durch die Fachabteilung eine schriftliche Bestätigung.