Die KZV NR informiert

Aus Papier wird online – Fortbildungsnachweise bequem digital einreichen

Reichen Sie in Zukunft Ihre Fortbildungsnachweise gemäß Paragraf 95d SGB V online bei myKZV ein! Wie einfach der rechtzeitige Nachweis gegenüber der KZV in Zukunft gelingt, zeigen Ihnen nachfolgende Erläuterungen einschließlich einer FAQ-Liste. Die Einreichung des Meldebogens in Papierform auf dem Postweg ist weiterhin möglich.
Von Register | Zulassung (Monika Kustos)
Erstellt am 09.09.2025
Auf einem Schreibtisch ein gelbes Schild mit der weißen Aufschrift „Fortbildung“ sowie ein Notizblock, ein Notebook, ein Smartphone und eine Tasse Kaffee. © Mathias Rosenthal – stock.adobe.com

Digitale Einreichung ab 1. Oktober 2025 möglich

Vertrags- sowie angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte haben alle fünf Jahre gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung den Nachweis zu erbringen, dass sie in dem zurückliegenden Fünfjahreszeitraum ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Kommen sie der Verpflichtung nicht nach, sanktioniert das Gesetz mit nicht unerheblichen Honorarkürzungen. Bisher kennen die Praxen den Meldebogen der KZV in Papierform, auf dem die absolvierten Fortbildungen in Höhe von mindestens 125 Punkten eingetragen werden und der entweder per Post, Fax oder E-Mail bei der KZV eingereicht wird.

Vom 1. Oktober 2025 an können Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte ihre Fortbildungsnachweise als Portalnutzende ganz bequem online bei myKZV einreichen und dort jederzeit ihren Punktestand abrufen. Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie Medizinische Versorgungszentren mit angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten können zudem den Punktestand ihrer Angestellten einsehen und nachhalten. Angestellte selbst haben keinen Zugang zu myKZV (außer in Funktion der bevollmächtigten zahnärztlichen Leitung in einem MVZ). Wie einfach der rechtzeitige Nachweis gegenüber der KZV in Zukunft gelingt, zeigen wir anhand der folgenden Erklärungen.

Alle mit einem * versehenen Felder müssen befüllt werden. Bei der Anzahl der Punkte ist zu beachten, dass nicht mehr als die zulässige Punktemenge pro Tag eingetragen werden kann. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird entsprechend verfahren. Wenn die zulässige Tageshöchstzahl überschritten wird, erscheint die folgende Meldung: 

Es wurden mehr als 10 Punkte pro Tag eingetragen. Dies überschreitet die zulässige maximale Anzahl an Punkten pro Tag gemäß der Punktebewertung von Fortbildung von BZÄK und DGZMK.

Bitte beachten Sie, dass die KZV nur Fortbildungen anerkennt, die im Status einer/eines vom Zulassungsausschuss-Zahnärzte zugelassenen Vertragszahnärztin/-arzt oder genehmigten angestellten Zahnärztin/-arztes erfolgt sind. Das Portal ist mit den Stammdaten verknüpft, sodass intern eine Validierung erfolgt. Sind alle Felder korrekt bedient, können Sie erfolgreich speichern. Wenn Sie auf der Startseite auf „Details“ klicken, sehen Sie Ihre Fortbildungen gelistet. Rechts können Sie bei Eingabefehlern Ihre Fortbildungen bearbeiten oder löschen.

Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Fortbildungsnachweis bis zu Ihrem Stichtag (Ende Fortbildungszeitraum) 24 Uhr im Portal ein. Jeder Eingang zu einem späteren Zeitpunkt zieht bereits Honorarkürzungen für das auf den Stichtag folgende Quartal nach sich.

FAQ zum Fortbildungsnachweis