Die KZV NR informiert

Austausch der eHBA: Alternativen für die Abrechnung

Die aktuellen Entwicklungen bei der Produktion der neuen eHBA lassen befürchten, dass der Austausch zum 1. Januar 2026 nicht bei allen Praxen vollzogen werden kann. Die KZV Nordrhein weist die betroffenen Praxen daher auf Alternativen für die Abrechnung hin.
Von Öffentlichkeitsarbeit (PD)
Erstellt am 10.10.2025
Auf dem Foto sieht man eine Hand, die mit dem Zeigefinger einen traurigen Smiley antippt. © fotogestoeber - stock.adobe.com

Anmeldeweg per App nutzen

Der Umstellungsprozess des Verschlüsselungsverfahrens bei den elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) ist ins Stocken geraten. Der Anbieter medisign GmbH hat aus betrieblichen Gründen angegeben, im Verzug zu sein und ist nun unter Druck, die Produktion der Karten der Generation 2.1 (RSA- und ECDSA-Zertifikate) fertigzustellen. Zwar versichert das Unternehmen weiterhin eine rechtzeitige Abwicklung des Kartentauschs bei allen Kundinnen und Kunden, doch bleibt die KZV Nordrhein wie auch die Gematik bei diesem Unterfangen skeptisch.

Aus diesem Grund wurde intern bereits nach Lösungen gesucht, falls es zum „Worst Case“ kommen sollte, bei dem nicht alle Zahnarztpraxen pünktlich ihre neuen eHBA erhalten. Dies würde ab Januar 2026 zu erheblichen Komplikationen in den betroffenen Praxen führen. Dazu zählt auch die Anmeldung auf mykzv.de mit eHBA und die damit verbundene Abwicklung der Abrechnung.

Praxen, die sich per eHBA im myKZV-Portal anmelden, werden gebeten, den anderen Anmeldeweg per App zu nutzen. Eine Anleitung finden Sie unter www.mykzv.de

Des Weiteren können Praxen, die unverschuldet durch die Verzögerungen keinen anderen Anmeldeweg ins Portal aufnehmen können, ihre Abrechnung auch per digitalem Datenträger einreichen bis ein neuer eHBA vorliegt. „Es ist ein großes Ärgernis für die Zahnarztpraxen. Dadurch, dass externe Dritte vorgegebene Deadlines nicht einhalten können, haben die Praxen völlig unverschuldet wieder großen Mehraufwand zu betreiben“, erklärt Dr. Thorsten Flägel, Vorstandsmitglied der KZV Nordrhein. „Aus diesem Grund wollen wir mit dieser Ausnahmeregelung unterstützen und reibungslose Abläufe in den Praxen gewährleisten.“  

   

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Austausch der eHBA

Sollte es weitere wichtige Entwicklungen beim Austausch der eHBA geben, werden wir Sie auf kzvnr.de informieren. Sollten Sie nicht wissen, ob Ihr eHBA ausgetauscht werden muss, finden Sie auf der Website von medisign Abbildungen, die Ihnen helfen.