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Ausweitung des Beschlagnahmeschutzes auf ePA-Daten geplant

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will die Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) ausdrücklich unter strafprozessualen Beschlagnahmeschutz stellen. Digital gespeicherte Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten wären damit in gleichem Maße wie klassische Patientenunterlagen geschützt.
Von Öffentlichkeitsarbeit (sk)
Erstellt am 08.06.2026
Quelle: KZV BW | KBV | heise.de
Eine Hand hält ein Handy, auf dessen Display die ePA-Startseite zu sehen ist, im Hintergrund ein Stethoskop. © Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

Klare gesetzliche Regelung von ärztlichen Organisationen gefordert

Vor dem Hintergrund der ärztlichen Schweigepflicht besteht für klassische Patientenunterlagen ein besonderer Schutz. Auch für die elektronische Gesundheitskarte gibt es ein explizites Beschlagnahmeverbot. Für den Schutz zentral gespeicherter ePA-Daten liegt dagegen bislang keine eindeutige Rechtslage vor. Das hat Datenschützer und ärztliche Organisationen mit der Forderung nach einer gesetzlichen Nachbesserung auf den Plan gerufen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte zusammen mit der Bundesärztekammer (BÄK) und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bereits Anfang Februar in einem Brief an das BMJV klargestellt, dass ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zum Schutz der elektronischen Patientendaten in der ePA das verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient im Hinblick auf den digitalen Raum gefährdet ist. Auch der 129. Deutsche Ärztetag und der 39. Deutsche Psychotherapeutentag haben für eine klare gesetzliche Ausweitung des Beschlagnahmeschutzes auf die ePA votiert. 

Wie die KBV berichtet, stellt das BMJV in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zurzeit eine gesetzliche Regelung auf, durch die alle in der ePA gespeicherten Daten ausdrücklich vor einer Beschlagnahme geschützt sind. Das heißt konkret, dass Ermittlungsbehörden künftig ohne Weiteres keine Befugnis haben, auf Inhalte der ePA zuzugreifen. Die geplante Ausweitung des Beschlagnahmeschutzes auf die elektronischen Patientendaten in der ePA soll laut BMJV zeitnah erfolgen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt jedoch bisher noch nicht vor.

   

Beschlagnahmeschutz für Daten der ePA

Angleichung an Schutz klassischer Patientenunterlagen vorgesehen

Über die geplante Ausweitung des Beschlagnahmeschutzes auch auf Daten der elektronischen Patientenakte berichten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und das Verlagsportal „heise.de“.
   

Berichterstattung der KBV
   

Berichterstattung auf „heise.de“