TI & Praxis-IT

Bis wann muss der Austausch der RSA-Zertifikate je Komponente erfolgen?

Die Telematikinfrastruktur (TI) stellt ihre Kryptografie vom Verfahren RSA 2048 auf das moderne Verfahren ECC (Elliptic Curve Cryptography) um. Der Hauptgrund für diese Umstellung ist, dass RSA-2048-Zertifikate in der TI nur noch befristet bis Ende 2025 zulässig sind – entsprechend den Vorgaben des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem europäischen eIDAS-Rahmen.
14.11.2025
Quelle: gematik
Eine Frau hält einen Ausweis hoch, der digital leuchtet. © natara – stock.adobe.com

Durch den Wechsel zu ECC wird ein höheres Sicherheitsniveau bei gleichzeitig geringerem Rechen- und Speicheraufwand erreicht, sodass die TI-Komponenten auch langfristig sicher betrieben werden können. 

Wenn Komponenten nicht rechtzeitig auf ECC-fähige Zertifikate umgestellt werden, drohen Funktionseinschränkungen oder Ausfälle der Anwendungen der TI (z. B. Zugriff auf Dienste, Authentifizierung, Verschlüsselung). 

Aus diesen Gründen fordert die gematik den Austausch der betroffenen Karten, Module und Systeme innerhalb der vorgegebenen Zeiträume.
 

Austauschzeiträume und Enddaten 

KomponenteWann sollte der Austausch durchgeführt werden? (Empfehlung)Bis wann muss der Austausch erfolgt sein!
SMC-B (Praxiskarte)Möglichst früh im Jahr 2025 gegen die neue ECC-Version (Generation 2.1) tauschen.Bis Mitte 2026 (01.07.2026). Danach funktionieren alte Karten nicht mehr.
eHBA (Heilberufsausweis)Spätestens bis Mitte des Jahres 2026 auf die neue (Generation 2.1) Karte umstellen.Alte RSA-Karten sind ab 01.07.2026 ungültig.
gSMC-KT (Kartenterminal-Karte)Austausch bis spätestens Anfang 2026 empfohlen.Alte Karten dürfen nur bis Ende 2026 (31.12.2026) genutzt werden.
Konnektor„RSA-Only“ Konnektoren (vor September 2020 produziert) sind nur bis 31.12.2025 funktionsfähig.Spätestens bis 31.12.2025.
KIM (Kommunikation im Medizinwesen)Software und Karten müssen bis Ende 2025 auf ECC umgestellt werden.Spätestens bis 31.12.2025.
PVS (Praxisverwaltungssystem)Software-Update bis spätestens Ende 2025 notwendig.Spätestens bis 31.12.2025. Ohne Update können TI-Funktionen ab 2026 nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sein.

Hinweis:

Aufgrund der großen Menge an auszutauschenden Karten, Geräten und Zertifikaten kann es zu Lieferverzögerungen und Engpässen kommen.
Ein frühzeitiger Austausch wird daher dringend empfohlen, um den Praxisbetrieb nicht zu gefährden und einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

Was tun, wenn der neue eHBA fehlt?

Nutzen Sie zugelassene Ersatzverfahren für TI-Anwendungen.

Wenn Sie vom verspäteten eHBA-Austausch betroffen sind, gelten vorübergehend folgende Regelungen:

  • E-Rezept:
  • eAU und EBZ:
  • Wichtig: Ersatzverfahren dürfen nur bei technischen Problemen oder verzögerter Lieferung des eHBA eingesetzt werden und nur für eine zeitlich begrenzte Übergangsphase. Sie sind nicht für den Dauerbetrieb vorgesehen!
    Bitte protokollieren Sie den Grund für die Nutzung des Ersatzverfahrens.

Ohne gültigen eHBA ist keine qualifizierte elektronische Signatur möglich. Bitte verwenden Sie daher vorübergehend das Muster 16 (Papier-Rezept).

Hier kann vorübergehend auf die SMC-B Karte zur Signatur zurückgegriffen werden. Diese Lösung ist zulässig, bis der neue eHBA zur Verfügung steht.

SMC-B nicht verfügbar?

Sollte auch die SMC-B Karte nicht rechtzeitig eintreffen, können Sie im Rahmen der eAU und des EBZ-Verfahrens auf Papiervordrucke (Stylesheets) zurückgreifen.

Weitere Informationen

Ausführliche Details, technische Leitfäden und aktuelle Zeitpläne finden Sie unter: