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BMG kündigt an: ePA bald mit Volltextsuche

2026 soll die elektronische Patientenakte (ePA) zwei neue Funktionen erhalten, die ihren praktischen Nutzen und damit ihre Attraktivität für Versicherte und Leistungserbringer erhöhen soll. Es handelt sich zum einen um die Einrichtung einer Volltextsuche, zum anderen um die Einführung einer Push-Benachrichtigung für Versicherte.
Von Öffentlichkeitsarbeit (sk)
Erstellt am 12.02.2026
Quelle: zm online
Eine Hand hält ein Handy, auf dessen Display die ePA-Startseite zu sehen ist, im Hintergrund ein Stethoskop. © Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

Verbesserte Nutzungsmöglichkeiten

Die Volltextsuche für alle Inhalte der ePA soll Ende 2026 Realität werden. Wie das Bundesgesundheitsministerium angekündigt hat, soll zu diesem Zeitpunkt auch der Datentransfer aus der ePA an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit starten. Ärztliche und zahnärztliche Leistungserbringer sind dann zu dem Nachweis verpflichtet, dass ihre IT-Systeme den Anforderungen der gematik entsprechen (Konformitätsbestätigungsverfahren). 

2026 soll auch die Funktion „Push-Benachrichtigung für Versicherte“ eingerichtet werden. Versicherte können auf diese Weise umgehend auf neue Dokumente und Inhalte in ihrer ePA aufmerksam gemacht werden. Geplant ist, dieses neue Feature mit dem ePA Release 3.1 im Sommer zur Verfügung zu stellen. Die Funktion ermöglicht es auch, dass Krankenkassen Erinnerungsbenachrichtigungen an die Versicherten senden können.

Anfrage an die Bundesregierung zum aktuellen Stand der ePA

Hintergrund der Ankündigungen des BMG ist eine kleine Anfrage der Grünen (Drucksache 21/3428 vom 23. Dezember 2025) zum aktuellen Stand der Weiterentwicklung der ePA bzw. der diesbezüglichen Vorhaben der Bundesregierung. Im Fokus der Anfrage stehen Verbesserungen, Vereinheitlichungen und Beschleunigungen im Rahmen des ePA-Backends sowie die Gewährleistung der IT-Sicherheit und und somit auch die Schließung noch bestehender Sicherheitslücken. Kritikpunkte der Grünen sind vor allem der komplizierte Zugang und das Fehlen zentraler Funktionen. Bemängelt werden auch die MultiProvider-Struktur der ePA, das Nebeneinander unterschiedlicher technischer Architekturen sowie eine redundante Infrastruktur bei fehlender zentraler Steuerung. Nach Ansicht der Gesundheitspolitiker der Partei „Bündnis90/Die Grünen“ kann die ePA in ihrer jetzigen Form relevante medizinische Inhalte nicht strukturiert und verständlich aufbereitet zur Verfügung stellen.

ePA wird bisher kaum angenommen

Bezogen auf die Zahl der angelegten E-Akten nutzen bis jetzt nur 3,6 Prozent der gesetzlich Versicherten aktiv die ePA, wie eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) ergab. Befragt wurden mehrere große Krankenkassen, die insgesamt deutlich mehr als die Hälfte aller in Deutschland gesetzlich Versicherten repräsentieren, darunter die Techniker Krankenkasse, die Barmer sowie elf Allgemeine Ortskrankenkassen. Bekanntlicherweise haben die gesetzlichen Krankenkassen seit Januar 2025 für ihre Versicherten eine ePA eingerichtet, sofern von Seiten der Patienten kein Widerspruch erfolgt ist. Seit dem 1. Oktober 2025 besteht für Praxen und Kliniken die Verpflichtung, relevante Daten wie Befunde und Laborwerte einzustellen.