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BSI-Sicherheitsvorgaben: kein Zugriff auf ePA mit älteren Smartphones

Aufgrund von Sicherheitsvorgaben des „Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI) haben Patientinnen und Patienten, die ein Smartphone mit veraltetem Betriebssystem nutzen, ab dem 1. Juli 2026 keinen Zugriff mehr auf ihre elektronische Patientenakte (ePA).
Von Öffentlichkeitsarbeit (sk)
Erstellt am 08.05.2026
Quelle: KZV BW | Apotheken Umschau | heise.de
Eine Hand hält ein Handy, auf dessen Display die ePA-Startseite zu sehen ist, im Hintergrund ein Stethoskop. © Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

Auch E-Rezept und TI-Messenger betroffen

Bisher war es Versicherten möglich, auch mit älteren Betriebssystemen wie Android 13 oder iOS 17 mit dem Smartphone per App einer gesetzlichen Krankenkasse auf ihre elektronische Patientenakte zuzugreifen. Da für Android 13 und iOS 17 keine Sicherheitsupdates mehr zur Verfügung gestellt werden, können Smartphones mit diesen oder noch älteren Betriebssystem-Versionen ab dem 1. Juli 2026 nicht mehr zur Nutzung der ePA verwendet werden. Dies gilt nicht nur für die elektronische Patientenakte, sondern auch für das E-Rezept. Die Sicherheitsvorgaben des BSI besagen in aller Deutlichkeit, dass Anwendungen der Telematikinfrastruktur wie die ePA oder das E-Rezept nicht auf Smartphones verwendet werden dürfen, deren Betriebssysteme seitens der Hersteller nicht mehr unterstützt werden. Laut „Apotheken Umschau“, die bei mehreren großen Krankenkassen nach der Bedeutung der Sicherheitsvorgaben des BSI für ihre Versicherten nachgefragt hat, haben Techniker Krankenkasse, AOK-Bundesverband und Barmer bestätigt, dass ab dem 1. Juli nicht nur für die ePA und das E-Rezept, sondern auch für den TI-Messenger Smartphones mindestens mit Android 14 oder iOS 18 benötigt werden. 

Zugriff über Computer weiterhin möglich

Gesetzlich Versicherte müssen also Smartphones mit neueren Betriebssystemen oder alternativ einen PC mit Internetzugang und Browser nutzen, um auf ihre ePA zugreifen zu können. Für Nutzerinnen und Nutzer der ePA, die Unterstützung benötigen, stehen die Ombudsstellen der Krankenkassen als Anlaufstellen zur Verfügung. Hier lässt sich die ePA ebenfalls verwalten. Darüber hinaus besteht für Versicherte die Möglichkeit, eine Person ihres Vertrauens als Vertreter oder Vertreterin zu benennen, die dazu berechtigt ist, an ihrer statt – etwa mit einem Smartphone, das mit einem aktuellen Betriebssystem ausgestattet ist – auf die ePA zuzugreifen.

   

Nutzung der ePA per App

Neuere Betriebssysteme für Smartphones erforderlich

Detaillierte Informationen zu den aktuellen sicherheitstechnischen Voraussetzungen für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte per Krankenkassen-App erhalten Sie auf dem Online-Portal der „Apotheken Umschau“ sowie auf den Seiten von „heise online“.
   
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