Hochlaufphase bis zum 1. Oktober 2025
Wie das Deutsche Ärzteblatt und die gematik melden, hat das BMG den Start des deutschlandweiten ePA-Rollouts auf den 29. April 2025 festgelegt. Das geht aus einem Schreiben des BMG an die Gesellschafter der gematik hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Gesellschafter der gematik sind neben dem Bundesgesundheitsministerium selbst die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat außerdem zuvor bereits eine „Hochlaufphase“ des Rollouts angekündigt, die bis zum 1. Oktober 2025 andauern soll. Das bedeutet, dass die Nutzung der ePA nach den gesetzlichen Vorgaben für die Leistungserbringenden ab dem dritten Quartal 2025 bundesweit verpflichtend ist. Sanktionen für (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die die „ePA für alle“ nicht nutzen, soll es laut BMG voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 geben. Eine Verpflichtung zur Nutzung der ePA für Patientinnen und Patienten besteht nicht. Der Rollout der ePA soll nach dem gleichen zweistufigen Muster wie die Einführung des eRezepts Anfang 2024 erfolgen, so das Bundesgesundheitsministerium.
Sicherheitsmaßnahmen laut BMG umgesetzt
Wie Karl Lauterbach in dem Schreiben an die gematik-Gesellschafter hervorhebt, kommt beim ePA-Rollout dem Sicherheitsaspekt der größte Stellenwert zu. Die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen seien in Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits durchgeführt worden. Zudem hat die gematik angekündigt, zusammen mit ihren Gesellschaftern und dem BSI weitere Maßnahmen zu entwickeln, „um missbräuchliche Zugriffe künftig noch besser zu erkennen, zu verhindern und zu sanktionieren“.
Bundesweiter Rollout der ePA
Zu den Meldungen des Deutschen Ärzteblatts und der gematik zur bundesweiten Einführung der elektronischen Patientenakte ab dem 29. April 2025 gelangen Sie über die nachfolgenden Links.
Informationsmaterial der gematik zur ePA
Für Einrichtungen des Gesundheitswesens
Die gematik hat bereits Informationsveranstaltungen zur Nutzung der ePA durchgeführt. Die Mitschnitte – auch speziell für Zahnarztpraxen – stehen online zur Verfügung, weitere Veranstaltungen sind geplant. Zudem stehen auf den Seiten der gematik weitere Informationen und Infopakete für die verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Zahnarztpraxen sowie Flyer und Videos zur Patienteninformation bereit.
ePA-Mitschnitte für Zahnarztpraxen
ePA-Infoseite für Zahnarztpraxen
ePA-Infopaket für Zahnarztpraxen