Eventuell sind sogar Hornhauttransplantationen erforderlich. Es ist bereits vorgekommen, dass Chlorhexidin bei chirurgischen Eingriffen trotz Augenschutzmaßnahmen in die Augen gelangen konnte. Daher ist zu beachten, dass
- chlorhexidinhaltige Mono- und Kombinationspräparate nicht in die Augen geraten bzw. nicht mit den Augen in Berührung kommen dürfen,
- bei der präoperativen Anwendung mit äußerster Vorsicht vorzugehen ist, um zu gewährleisten, dass Chlorhexidin nicht in die Augen gelangt, insbesondere bei anästhesierten Patienten, die dies nicht unverzüglich mitteilen können, und
- die Augen, wenn sie in Kontakt mit Chlorhexidin gelangt sind, sofort und gründlich mit Wasser auszuwaschen sind und ein Augenarzt herangezogen werden sollte.
In der EU sind chlorhexidinhaltige Arzneimittel für viele Indikationen, d. h. vor allem für die Desinfektion der Haut vor medizinischen Eingriffen zugelassen, finden aber auch im zahnärztlichen Praxisalltag Anwendung. Gemäß der neuen Einschätzung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) erfolgt nunmehr eine Ergänzung des Wortlautes der Produktinformation chlorhexidinhaltiger Arzneimittel, die für die Desinfektion der Haut und Anwendung auf der Haut eingesetzt werden, um eine Risikowarnung vor anhaltenden Hornhautverletzungen und erheblichen Sehbehinderungen.
Hier geht es zum Warnhinweis des BfArM:
BfArM: Chlorhexidin: Anhaltende Hornhautverletzungen und erhebliche Sehbehinderungen