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Cyberangriffe auf Praxen: BSI unterstützt bei Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie

Cyberangriffe stellen auch für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen seit Jahren ein zunehmendes Risiko dar. Um Praxen bei der Umsetzung der Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V zu unterstützen, stellt das „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ ein umfangreiches Informationsangebot und Praxishilfen zur Verfügung.
Von Nicole Elias
Erstellt am 31.07.2026
Quelle: BSI
Ein Sicherheitsschloss inmitten elektronischer Datenströme. © emil – stock.adobe.com

Schutzmaßnahmen frühzeitig umsetzen

Da in Praxen täglich sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden, sind sie ein attraktives Ziel für Cyberkriminelle, die Größe der Praxis spielt hierbei keine Rolle mehr. Daher ist es besonders wichtig, grundlegende Schutzmaßnahmen frühzeitig umzusetzen, wie die Durchführung regelmäßiger Software-Updates, Datensicherungen, die Nutzung von sicheren Passwörtern etc. Maßnahmen zur Erhöhung der E-Mail-Sicherheit sowie ein geregelter Zugriffsschutz können das Risiko ebenfalls deutlich reduzieren. Auch die Sensibilisierung der Mitarbeitenden spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat das „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI) die IT-Sicherheitsrichtlinie weiterentwickelt. Sie ist für Zahnarztpraxen seit Januar 2026 verbindlich.

Auf seiner Internetseite bietet das BSI unter anderem einen Quick-Check zur IT-Sicherheit, einen Umsetzungsfahrplan, praxisnahe Checklisten sowie eine IT-Notfallkarte an. Die Materialien helfen Praxen dabei, den eigenen Sicherheitsstatus zu bewerten, Schwachstellen zu erkennen und die Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie Schritt für Schritt im Praxisalltag umzusetzen.

   

BSI: IT-Sicherheit für Praxen

Informationsangebot und Praxishilfen

Auf den Seiten des „Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI) können sich Zahnärztinnen und Zahnärzte umfassend über die IT-Sicherheitsrichtlinie und die notwendigen Maßnahmen zur Überprüfung und Umsetzung der IT-Sicherheit in ihren Praxen informieren. Das BSI stellt außerdem Praxishilfen wie einen Selbst-Check, einen Kurzleitfaden sowie eine Notfallkarte zur Verfügung.

Hier geht es zu den aktuellen Informationen des BSI zur IT-Sicherheit in Praxen:
   

Cyberangriffe auf Praxen
   

Die neue IT-Sicherheitsrichtlinie
   

Unter nachfolgenden Links können Sie den Selbst-Check „IT-Sicherheit in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen“, den Kurzleitfaden „Cybersicher im Praxisalltag“ sowie die Notfallkarte „Verhalten bei IT-Notfällen“ im PDF-Format herunterladen:
   

Selbst-Check
   

Kurzleitfaden
   

Notfallkarte