Telematikinfrastruktur

EBZ 2.0 – bisherige Version 1.7 läuft aus

Das EBZ-Verfahren liegt jetzt in einer überarbeiteten Version vor. Lesen Sie im Folgenden, welche praxisrelevanten Änderungen und Neuerungen die EBZ-Spezifikation 2.0 mit sich bringt. Die Übergangsphase für die bisherige Version 1.7 läuft zum 31. März 2025 aus.
Von Öffentlichkeitsarbeit (sk)
Aktualisiert am 21.03.2025
Quelle: solutio
Ein elektronisches Symbol für Medizin und Gesundheitsbereich im Mittelpunkt elektronischer Vernetzung. © VibrantVisionsStudio – stock.adobe.com

Wesentliche Änderungen bei ZE, KFO und PAR

Das EBZ 2.0 ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten mit wesentlichen Änderungen für Zahnärzte und Krankenkassen in den Leistungsbereichen Zahnersatz, Kieferorthopädie und Parodontitis. Sinn und Zweck der Überarbeitung ist eine flexiblere Gestaltung und Vereinfachung der administrativen Prozesse und eine größere Effizienz und Präzision beim Datenaustausch. Zudem werden Qualität und Sicherheit der Daten erhöht.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Zahnersatz (ZE): Zum ersten Mal ist der Wechsel des Behandlers und der Krankenkasse mit einer Neuplanung möglich. Dies führt zu einer deutlichen Erleichterung des Umgangs mit Behandlungsplänen.
  • Kieferorthopädie (KFO): Viele neue Anamnese-, Diagnose- und Therapie-Kennzeichen sorgen für eine präzisere Erfassung und bessere Behandlungsmöglichkeiten.
  • Parodontitis (PAR): Erstmalig wird ein Behandlerwechsel ermöglicht. Außerdem wurden die Regelungen für den Krankenkassenwechsel nach einem Behandlerwechsel präzisiert. Damit werden bislang bestehende administrative Hindernisse beiseite geräumt. Klare Vorgaben für Behandler- und Krankenkassenwechsel bei der unterstützenden Parodontitistherapie (PAR-UPT) reduzieren zudem Fehler in der Datenübermittlung und führen zu einer Verbesserung des Behandlungsprozesses.

Zeitliche Vorgaben und Fristen

Nach der verbindlichen Einführung des EBZ 2.0 zum 1. Januar 2025 kann die bisherige Version 1.7 noch in einer Übergangsphase bis zum 31. März 2025 verwendet werden. Der PVS-Anbieter „solutio“ hat im Hinblick auf das Praxisverwaltungssystem „charly“ garantiert, die aktualisierten Funktionen und Verfahren und geänderten Datenstrukturen der neuen EBZ-Version 2.0 fristgerecht umzusetzen, so dass in den Praxen ein nahtloser Übergang vonstattengehen kann.