Bei eHBAs 29 Prozent aller Karten betroffen
Auf der Grundlage einer Empfehlung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und einer entsprechenden Vorgabe der gematik darf die Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen ab 2026 nur noch auf dem aktuellsten Stand kryptografischer Verschlüsselungstechnologien erfolgen. Daher dürfen eHBA- und SMC-B-Karten der Generation 2.0 (G2), die ausschließlich das Verschlüsselungsverfahren RSA nutzen, ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr eingesetzt werden – unabhängig von der Laufzeit, die auf der Karte angegeben ist. Sie werden gegen Karten der Generation 2.1 (G2.1) ausgetauscht, die neben den RSA- auch über ECDSA-Zertifikate verfügen, welche die aktuell höchsten Sicherheitsstandards aufweisen. Bei den eHBA-Karten sind etwa 18.000 Ausweise der Generation 2.0 von D-Trust und medisign und damit rund 29 Prozent aller zahnärztlichen eHBAs noch nicht entsprechend ausgerüstet und vom Austausch betroffen. Die Austauschaktionen der Anbieter D-Trust und medisign beginnen im Sommer 2025 – bei den eHBA-Karten von D-Trust im Juni 2025, bei den Heilberufsausweisen von medisign im Juli 2025. Bis spätestens Ende des laufenden Jahres ist für die Karten der alten Generation dann „Schichtende“: Alle eHBA- und SMC-B-Karten der Generation 2.0 werden somit bis spätestens 31. Dezember 2025 gesperrt.
Anbieter schreiben Zahnärzte und Zahnärztinnen an
Alle für die Durchführung des Kartenaustauschs erforderlichen Informationen werden den betroffenen Zahnärzten und Zahnärztinnen von D-Trust und medisign per E-Mail und rechtzeitig vor dem Wechsel übermittelt. Wichtig ist, bei der Beantragung der neuen Karten die Aktualität der persönlichen Daten – vor allem die der Melde- und der Kontakt-E-Mail-Adresse – zu überprüfen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die neue Karte der Generation 2.1, der Brief mit der PIN-Nummer sowie E-Mail-Benachrichtigungen zum Verfahrensablauf an die richtige Adresse gehen. Die neue Karte sowie der PIN-Brief dürfen nur an die Meldeadresse versendet werden. Wenn diese sich nicht verändert hat und daher keine Aktualisierung erforderlich ist, muss dem Anbieter bestätigt werden, dass die Meldeadresse seit Beantragung der alten G2-Karte unverändert geblieben ist. Über den aktuellen Stand des Austauschverfahrens bzw. die weiteren Schritte informieren die Anbieter ebenfalls per E-Mail. Um die jeweiligen Statusmeldungen zu erhalten, sollte auch die Kontakt-E-Mail-Adresse aktuell sein.
Hinweis zum Austausch der SMC-B Karten: Laut Angabe des Anbieters medisign werden die betroffen Praxen im August 2025 aktiv angeschrieben. Mit einer Bestellung der neuen SMC-B Karte sollte bis zu diesem Zeitraum abgewartet werden.
Kartenversion der eHBA-Karten auf Rückseite zu finden
Welche eHBA-Karten der Anbieter D-Trust und Medisign ausgetauscht werden müssen, lässt sich schnell in Erfahrung bringen. Die Kartengeneration ist bei den eZahnarztausweisen auf der Rückseite vermerkt. Ist hier nicht die Kennzeichnung „G2.1“ zu finden, steht auf der Rückseite also die Kennzeichnung „G2“ oder weist die Rückseite überhaupt keine Kennzeichnung auf, ist eben diese Karte vom Austausch betroffen und muss ausgewechselt werden.
eHBA- und SMC-B-Austausch
FAQs und Themenseite
Alle relevanten Informationen zum Austausch der elektronischen Heilberufsausweise und SMC-B-Karten der Generation 2.0 finden Sie in FAQ-Listen von D-Trust sowie auf einer medisign-Sonderseite zum Thema.