Einleger für Gelbe Hefte, die vor dem 1. Januar 2026 ausgegeben wurden
Seit dem 1. Januar 2026 werden neben den neun ärztlichen auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr im sogenannten Gelben Heft dokumentiert. Neugeborene erhalten demnach seit Anfang dieses Jahres ein Gelbes Kinderuntersuchungsheft, das sämtliche ärztlichen und zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9 sowie Z1 bis Z6) enthält. Gelbe Hefte, die vor diesem Zeitpunkt ausgehändigt wurden, können jedoch weiter genutzt werden. Für diese Hefte gibt es zur Dokumentation und Erläuterung der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen geheftete Einlegeblätter, die Eltern von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt erhalten.
Zahnarztpraxen können die Einlegehefte zu den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen inklusive Aufkleber über das Bestellformular auf www.kzvnr.de oder über www.mykzv.de kostenlos bei der KZV Nordrhein bestellen. Aufgrund der hohen Nachfrage besteht zurzeit eine Beschränkung der Bestellmenge auf maximal 25 Stück pro Praxis.
Hinweis: Der Einleger für das Gelbe Kinderuntersuchungsheft zur Dokumentation und Erläuterung der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen Z1 bis Z6 ist nicht mit dem Zahnärztlichen Kinderpass der KZV Nordrhein zu verwechseln. Der Kinderpass der KZV kann weiterhin als Ergänzung zum Gelben Heft verwendet bzw. von Zahnarztpraxen bestellt und an Eltern ausgegeben werden. Er enthält viele hilfreiche und weiterführende Informationen rund um die Zahngesundheit schon der werdenden Mutter und von Kindern bis zum sechsten Geburtstag.
© Bonifatius Druck
Das Gelbe Heft erhalten Eltern von der Kinderarztpraxis
Bitte beachten Sie, dass die Gelben Kinderuntersuchungshefte von Kinderarztpraxen und anderen Institutionen an Eltern ausgegeben werden. Das Gelbe Heft kann daher weder von Eltern noch von Praxen über die KZV Nordrhein bestellt werden. Nur für die Gelben Hefte, die vor dem 1. Januar 2026 ausgegeben wurden und daher die zahnärztlichen Frühuntersuchungen Z1 bis Z6 noch nicht enthalten, können Zahnarztpraxen entsprechende Einleger bei der KZV Nordrhein bestellen und diese an Eltern weiterreichen.
Einleger nicht per Download erhältlich
Die KZV Nordrhein kann Zahnarztpraxen leider keinen Download der Einleger zu den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung stellen. Das Urheberrecht für die Inhalte des Gelben Kinderuntersuchungshefts liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
KZBV-Materialien zur Patientenaufklärung
Plakate, Flyer & Co.
Die KZBV stellt Zahnarztpraxen für die Patientenaufklärung zum neuen Gelben Kinderuntersuchungsheft, das jetzt auch alle zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen enthält, ein Plakat in A3-, A4- und A5-Format und einen Flyer – jeweils auch in druckfähiger Auflösung – sowie Social-Media-Vorlagen und ein E-Mail-Banner zur Verfügung.