Die KZV NR informiert

Elektronische Patientenakte für Bundespolizistinnen und -polizisten

Seit dem 1. April 2026 läuft die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Bundespolizistinnen und -polizisten. Somit ist die Heilfürsorge der Bundespolizei der erste sonstige Kostenträger, der die ePA bereitstellt.
Von KZV Nordrhein (Referentin TI)
Erstellt am 13.04.2026
Schriftzug „Bundespolizei“ und Emblem der Bundespolizei an weißer Gebäudefassade. © nmann77 – stock.adobe.com

eGK ist Voraussetzung

Voraussetzung für die Nutzung der ePA ist eine elektronische Gesundheitskarte – über diese verfügen mittlerweile die meisten Bundespolizistinnen und -polizisten. Für den ePA-Zugriff und die Einstellung von Unterlagen sowie für die Abrechnung der ePA-Positionen gelten dieselben Bestimmungen wie für gesetzlich Versicherte. Bereits seit Anfang des Jahres können Beschäftigte der Bundespolizei verschreibungspflichtige Medikamente per E-Rezept erhalten. 

Ratgeber-Reihe „Gewusst wie! Sonstige Kostenträger“

Fortbildungsvideo „Sonstige Kostenträger Teil 3 – Bundespolizei“

Die KZV Nordrhein stellt Zahnarztpraxen im Rahmen der Video-Ratgeber-Reihe „Gewusst wie! Sonstige Kostenträger“ auch ein Fortbildungsvideo zum Thema Bundespolizei zur Verfügung. Sie gelangen zum Fortbildungsvideo unter nachfolgendem Link.