eGK ist Voraussetzung
Voraussetzung für die Nutzung der ePA ist eine elektronische Gesundheitskarte – über diese verfügen mittlerweile die meisten Bundespolizistinnen und -polizisten. Für den ePA-Zugriff und die Einstellung von Unterlagen sowie für die Abrechnung der ePA-Positionen gelten dieselben Bestimmungen wie für gesetzlich Versicherte. Bereits seit Anfang des Jahres können Beschäftigte der Bundespolizei verschreibungspflichtige Medikamente per E-Rezept erhalten.
Ratgeber-Reihe „Gewusst wie! Sonstige Kostenträger“
Fortbildungsvideo „Sonstige Kostenträger Teil 3 – Bundespolizei“
Die KZV Nordrhein stellt Zahnarztpraxen im Rahmen der Video-Ratgeber-Reihe „Gewusst wie! Sonstige Kostenträger“ auch ein Fortbildungsvideo zum Thema Bundespolizei zur Verfügung. Sie gelangen zum Fortbildungsvideo unter nachfolgendem Link.