ePA-Projekt noch nicht ausgereift
Die ePA-Pilotphase hat am 15. Januar in den Regionen Franken und Hamburg sowie Nordrhein und Westfalen-Lippe begonnen. Wie dem auf der KBV-Vertreterversammlung vorgelegten Antrag zur ePA zu entnehmen ist, beteiligen sich in Nordrhein-Westfalen insgesamt 122 Praxen mit 24 unterschiedlichen Praxisverwaltungssystemen an der Testphase. Das BMG geht davon aus, dass die ePA frühestens im April bundesweit eingeführt werden kann.
In dem auf der KBV-VV vorgelegten Antrag heißt es, dass der bundesweite Rollout samt Nutzungspflicht erst nach einer umfassenden Testung starten kann und zuvor gewährleistet sein muss, dass sämtliche Sicherheitsschwachstellen sowie alle in der Testphase aufgedeckten technischen Mängel und Einschränkungen der Nutzbarkeit vollständig behoben worden sind. Die Pilotphase verläuft jedoch bis jetzt keineswegs fehlerfrei. Es zeigt sich vielmehr, dass das Projekt der „ePA für alle“ aktuell noch nicht ausgereift ist. Im Rahmen einer Befragung haben zwei Drittel der Pilotpraxen in Nordrhein-Westfalen angegeben, dass die ePA im Moment nur teilweise oder gar nicht nutzbar ist. Tatsächlich sorgen technische Probleme dafür, dass die eigentliche Testung der Tauglichkeit und Nutzbarkeit der ePA im ärztlichen Praxisalltag noch gar nicht richtig beginnen konnte. So ist zurzeit weder die Sicherheit der elektronischen Patientenakte gewährleistet noch wurde die Resilienz des Systems durch entsprechende Massentests ausgelotet.
Dabei treten vor allem vier Fehlercluster hervor, die in einem Drittel der Pilotpraxen in NRW eine reguläre Testung gar nicht erst zulassen. Neben dem Zugriff auf die Aktensysteme funktioniert die Übertragung von Daten in die elektronische Medikationsliste entweder teilweise oder vollständig nicht, ebenso wenig läuft der PDF/A-Upload zufriedenstellend. Weiterhin treten lokal bedingte Systemfehler auf.
Gezielte Anreize setzen statt Sanktionen verhängen
Die Vertreterversammlung der KBV hat am 7. März auch einem weiteren Antrag einstimmig stattgegeben, in dem der neuen Bundesregierung nahegelegt wird, bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens auf Sanktionen wie Kürzungen des Honorars oder der TI-Pauschale zu verzichten und stattdessen auf positive Anreize zu setzen, etwa durch eine gezielte Förderung von Praxen, die Digitalisierungsmaßnahmen frühzeitig umsetzen. Die KBV fordert die Gesundheitspolitik dazu auf, den Wechsel zu innovativen PVS und moderner Praxis-IT gesetzlich zu fördern, und plädiert zudem dafür, die Bereitstellung offener, standardisierter Schnittstellen in PVS per Gesetz abzusichern sowie verbindliche Mitwirkungspflichten der Hersteller für einen komplikationslosen PVS-Wechsel festzulegen.
Verlängerung der ePA-Testphase gefordert
Berichterstattung zum Beschluss der KBV-Vertreterversammlung
Lesen Sie hier den ausführlichen Artikel über den Beschluss der KBV-Vertreterversammlung zur Verlängerung der ePA-Testphase auf den Seiten von zm online.
Kassenärztliche Vereinigungen plädieren für späteren Beginn des ePA-Rollouts
Die Kassenärztlichen Vereinigungen von Bayern, Hamburg, Nordrhein und Westfalen-Lippe hatten das Bundesgesundheitsministerium bereits im Februar in einer Pressemitteilung dazu aufgefordert, den Zeitrahmen für den Rollout der ePA zu verlängern [die KZV Nordrhein berichtete].