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ePA: Registrierung mit Video-Ident-Verfahren möglich

Wie das Online-Portal der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ berichtet, hat die gematik jetzt ein Video-Ident-Verfahren zugelassen, mit dem Patientinnen und Patienten die Registrierung für die elektronische Patientenakte (ePA) durchführen können.
Von Öffentlichkeitsarbeit (sk)
Erstellt am 21.08.2025
Quelle: zm online
Eine Hand hält ein Handy, auf dessen Display die ePA-Startseite zu sehen ist, im Hintergrund ein Stethoskop. © Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

„ePass“-Verfahren des Anbieters „Nect“ sicherheitstechnisch geeignet

Laut Bundesgesundheitsministerium stehen gesetzlich Versicherten für den Erstzugang zur ePA zwei Optionen der Identifikation zur Verfügung. Sie können sich bei der erstmaligen Anmeldung in der ePA-App ihrer Krankenkasse mit dem elektronischen Personalausweis und der dazugehörigen PIN-Nummer oder aber mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) samt PIN-Nummer authentifizieren.

Jetzt kommt das neue Verfahren „ePass“ des privatwirtschaftlichen Unternehmens „Nect“ hinzu, mit dem die Identifizierung per Video erfolgt. Für die Nutzung dieses Video-Ident-Verfahrens, dem von der gematik Anfang August die sicherheitstechnische Eignung ausgesprochen wurde, ist eine spezielle App, die „Nect App“ erforderlich. Das Video-Verfahren soll den Zugriff auf die PIN vereinfachen. Eine Einbindung in Drittanwendungen etwa durch die Krankenkassen ist nicht erlaubt. Die Bestätigung der sicherheitstechnischen Eignung durch die gematik bezieht sich daher nur auf die „Stand Alone“-Version der „Nect App“.

Mit der Zulassung durch die gematik allein ist es jedoch nicht getan. Tatsächlich müssen die Krankenkassen auf der Grundlage der Bestätigung der sicherheitstechnischen Eignung seitens der gematik jetzt erst einmal entscheiden, ob dieses neue Verfahren überhaupt eingesetzt werden soll. Hintergrund ist, dass die gematik im August 2022 das bereits von den Krankenkassen eingesetzte Video-Ident-Verfahren für die ePA-Registrierung aufgrund einer sicherheitstechnischen Schwachstelle für nicht mehr zulässig erklärt und die sofortige Aussetzung des Verfahrens verfügt hatte. Die unbedingte Voraussetzung für einen erneuten Einsatz von Video-Ident-Verfahren war daher der Nachweis einer Beseitigung der nachgewiesenen Schwachstelle durch die Anbieter.

Diesen Nachweis konnte das Unternehmen „Nect“ mit seinem Video-Ident-Verfahren jetzt erbringen. Zusätzlich zur Personenidentifikation werden bei „Nect ePass“ Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass elektronisch ausgelesen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist von der gematik im Vorfeld des Zulassungsvorgangs vollumfänglich informiert worden.