Telematikinfrastruktur

ePA startet im Januar 2025

Ab dem 15. Januar 2025 erhalten automatisch alle Versicherten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) – außer sie widersprechen.
Von KZV Nordrhein
Erstellt am 16.09.2024
Patientin mit Tablet mit dem Schriftzug „ePA“ auf dem Display. Daneben ein Handy, eine Tastatur mit Maus und ein Laptop. © superelaks – stock.adobe.com

Erklärvideos zur ePA

Die neue „ePA für alle“ enthält wichtige Gesundheitsdaten (z. B. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen) und strukturierte Informationsobjekte (z. B. Medikationsliste, Zahnbonusheft). Zahnarztpraxen können bei Versicherten im Rahmen eines Behandlungskontextes mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten über das Praxisverwaltungssystem (PVS) auf die neue ePA zugreifen. Das Suchen, Lesen, Herunterladen und Einstellen von Gesundheitsdaten wird über ein neues ePA-Modul im PVS organisiert. 

Themenseiten zur ePA

Eine Einführung in das Thema ePA bieten KZBV und Gematik mit Erklärvideos:
   
KZBV-Themenseite

gematik-Themenseite