Telematikinfrastruktur

Erhöhung der TI-Pauschalen

Seit 1. Juli 2023 erhalten zahnärztliche Praxen eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zu finanzieren. Die Finanzierungsvereinbarung wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt. Zum 1. Januar 2025 haben sich die TI-Pauschalen erhöht.
Von Nicole Elias
Erstellt am 24.01.2025
Quelle: BMG | KZBV
Ein Arzt oder Zahnarzt in einem türkisfarbenen Kittel, von dem nur der halbe Oberkörper mit dem rechten Am und die rechte Hand zu sehen ist, zeigt mit dem Zeigefinger seiner rechten Hand auf eine vor ihm schwebende kreisförmige elektronische Anzeige mit dem Schriftzug TI, um die wiederum elektronisch angezeigte Gesundheitssymbole auf jeweils einem kreisförmigen transparent-weißen Hintergrund schweben. © MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Pauschalen-Übersicht

Die Gesamtsumme der Ausgaben für die mit dem 1. Juli 2023 eingeführte TI-Pauschale orientiert sich laut BMG „an den Kosten gemäß der bisherigen Finanzierungsvereinbarungen.“ Zum 1. Januar 2025 gab das BMG bekannt, dass die TI-Pauschalen gemäß § 378 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 und 4 SGB V erhöht werden.

Eine Übersicht der Pauschalen finden Sie hier:

Monatspauschale

≤ 3 Zä

> 3 ≤ 6 Zä

> 6 ≤ 9 Zä

> 9 ≤ 12 Zä

Monatliche TI-Pauschale 2025

256,44 €

304,98 €

349,32 €

380,16 €

TI-Pauschale 2025 bei bereits erfolgter Anbindung an TI (01.01.2021 – 30.06.2023)

142,01 €

154,54 €

162,89 €

178,31 €

TI-Pauschale 2025 nach Konnektortausch 
(01.01.2021 – 30.06.2023)

215,11 €

261,84 €

304,39 €

335,23 €

Reduzierte monatliche TI-Pauschalen

≤ 3 Zä

> 3 ≤ 6 Zä

> 6 ≤ 9 Zä

> 9 ≤ 12 Zä

TI-Pauschale 2025 bei Fehlen einer Anwendung

128,22 €

152,48 €

174,66 €

190,08 €

TI-Pauschale 2025 bei bereits erfolgter Anbindung an TI, aber Fehlen einer Anwendung

71,00 €

77,28 €

81,45 €

89,17 €

TI-Pauschale 2025 bei Konnektortausch, 
aber Fehlen einer Anwendung

107,56 €

130,91 €

152,19 €

167,61 €

Bei mehr als 12 Zahnärzten erhöht sich der Betrag von 380,16 € um plus 30,84 €, für jeweils bis zu drei weitere Zahnärzte.
Analoges Vorgehen bei reduzierter Pauschale 190,08 € plus 15,42 €.

Die TI-Pauschale richtet sich nach der Praxisgröße am letzten Tag des jeweiligen Quartals und umfasst sowohl die Ausstattungs- als auch die Betriebskosten. Die Pauschale ist vorübergehend zu reduzieren, wenn die Zahnarztpraxis zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 eine Erstattung der Kosten für die Erstausstattung oder den Komponentenaustausch erhalten hat bzw. noch erhält oder eine vorgegebene TI-Anwendungen fehlt.

Voraussetzungen für die volle TI-Pauschale

Voraussetzung für den Erhalt der vollen TI-Pauschale ist, dass die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version vorliegen:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM).
  • Elektronischer Medikationsplan (eMP).
  • Elektronische Patientenakte (ePA).
    (Zahnarztpraxen, die die ePA 3.0 nicht vorhalten, werden um 1 Prozent vom Honorar gekürzt).
  • Elektronisches Rezept (E-Rezept) (Zahnarztpraxen, die das E-Rezept nicht vorhalten, werden um 1 Prozent vom Honorar gekürzt).
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM).
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Vorliegen müssen auch in der jeweils aktuellen Version folgende Komponenten und Dienste:

  • Ein Konnektor inklusive der gerätespezifischen Security Module Card für den Konnektor (gSMC-K) und den VPN-Zugangsdienst. Alternativ ist die Nutzung des Konnektors im Rechenzentrum möglich (sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen) oder das TI-Gateway in Verbindung mit der Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors.
  • E-Health-Kartenterminals inklusive der gerätespezifischen Security Module Card für das Kartenterminal (gSMC-KT).
  • Der Elektronische Heilberufsausweis (eHBA).
  • Die SMC-B Karte (Praxisausweis).

TI-Themenseite

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