Frist läuft – jetzt handeln!
Nach der endgültigen Umstellung der TI zum 31. Dezember 2025 von alten RSA-Zertifikaten auf moderne ECC-Zertifikate (Elliptic Curve Cryptography) droht ohne rechtzeitigen Austausch der Verlust der TI-Anbindung.
Das bedeutet: Kein Zugriff auf die ePA, keine Nutzung des E-Rezepts, keine KIM-Kommunikation und kein Signieren mit dem eHBA.
Welche Komponenten sind betroffen?
- SMC-B (Praxisausweis)
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)
- gSMC-KT (Kartenterminalkarte)
- Konnektor
- Praxisverwaltungssystem und KIM
Jede dieser Komponenten enthält Zertifikate, die gegebenenfalls noch RSA-basiert sind und ersetzt werden müssen.
Nächste Schritte für Ihre Praxis
- Prüfen, welche Komponenten RSA-Zertifikate verwenden
- Kartenhersteller kontaktieren: D-Trust, T-Systems, medisign, SHC geben Auskunft über Austauschbedarf.
- TI-Dienstleister: Viele IT-Dienstleister unterstützen bei der Bestandsaufnahme und Bestellung neuer Karten oder des Konnektors.
- Alternativ Konnektor-Oberfläche: Prüfen Sie die Zertifikatsdetails Ihrer Karten und des Konnektors (RSA oder ECC).
- Neue Karten rechtzeitig bestellen (eHBA, SMC-B, gSMC-KT)
Tipp: Viele Hersteller bieten Rabatte bei Neubestellungen an – fragen Sie gezielt nach. - Updates für KIM und Ihr Praxisverwaltungssystem frühzeitig einspielen
- Austausch des Konnektors oder Umstieg auf das TI-Gateway planen (zukunftsfähige TI 2.0-Lösung)
- IT-Dienstleister frühzeitig einbinden
- Maßnahmen dokumentieren und in der IT-Sicherheitsrichtlinie festhalten
Offizielle Unterstützung
Die gematik hat eine Webseite und Checkliste zum RSA-Zertifikatsaustausch veröffentlicht. Sie unterstützt bei:
- Systematischer Prüfung der Komponenten
- Einhaltung der Austauschfristen
- Gezieltem Einsatz von IT-Dienstleistern
- Vermeidung von Fehlerquellen
Fazit
Der Austausch von RSA- auf ECC-Zertifikate ist gesetzlich verpflichtend, technologisch überfällig und organisatorisch machbar. Wer jetzt handelt, sichert die TI-Anbindung der Praxis, schützt Patientendaten und vermeidet Unterbrechungen im digitalen Praxisalltag.
Warten Sie nicht länger – der 31. Dezember 2025 kommt schneller als gedacht!
Veranstaltungstipp
Cybercrime – sichere Kommunikation für die Zahnarztpraxis
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung veranstaltet in Kooperation mit der Bundespolizei ein Webinar zum Thema „Cybercrime – sichere Kommunikation für die Zahnarztpraxis“.
Wann? 26. November 2025, 16.00 bis 19.00 Uhr ONLINE
Veranstalter: KZV Nordrhein
Fortbildungspunkte: 4
Inhalte der Veranstaltung:
- Cybercrime - Praxen im Fokus | Eric Dieden (Bundespolizei)
- Mindset stärken
- Angreifer-Perspektiven
- Aktuelle Sicherheitsbedrohungen
- Kriminalitätsstatistiken
- Karies in der IT?
Was unbehandelt bleibt, tut später richtig weh| Thomas Klug (IT-Sicherheitsexperte)- Awareness
- Schwachstellen
- Beispielhafte Schadensfälle
Zusätzlich:
Frau Nicole Elias (Referentin Telematikinfrastruktur der KZV Nordrhein) & Dr. Thorsten Flägel (Vorstand der KZV Nordrhein) informieren umfassend zur aktuellen IT-Sicherheitsrichtlinie und geben praxisnahe Tipps zur Umsetzung.
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich über mykzv unter der Rubrik „Veranstaltungen“ oder per E-Mail unter veranstaltung-cybercrime(at)kzvnr.de an.