PVS-Update unbedingt erforderlich
Die Anträge und Mitteilungen werden in der Folge von den Krankenkassen mit einer entsprechenden Fehlermeldung ["Verwendung einer ungültigen Versionsnummer (Logische Version)"] abgewiesen.
Um diesen Missstand zu beheben, muss zwingend das vom jeweiligen PVS-Hersteller freigegebene letzte Software-Update eingespielt werden. Erst danach können Anträge und Mitteilungen über das EBZ wieder wie gewohnt versendet werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen die in der Praxis verwendete Software auf mögliche Sicherheits- und Funktionsupdates zu prüfen und die empfohlenen Update-Zyklen der jeweiligen PVS-Hersteller einzuhalten.
Wichtig: Sofern eine Praxis aktuell von Fehlermeldungen bei Anträgen und Mitteilungen im EBZ-Verfahren betroffen ist, liegt in der Regel keine Störung der Telematikinfrastruktur und ihrer Dienste (z. B. KIM) vor. Schnelle Abhilfe kann im oben genannten Fall im Verbund mit dem zuständigen PVS-Hersteller geschaffen werden. Alle PVS-Hersteller sind von der KZBV ebenfalls über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt worden.
EBZ-Informationsseite der KZBV
Die KZBV stellt online zum EBZ eine Informationsseite und einen FAQ-Katalog zur Verfügung.