Die KZV NR informiert

Fragen zur Heilmittelverordnung

Wer Fragen zum Thema Heilmittelverordnung hat, kann sich an die Hotline der KZV Nordrhein wenden. Diese hat die Zeiten angepasst. Alternativ zur Hotline können Fragen und die passenden Antworten auch in unserem neuen FAQ-Bereich gefunden werden.
Von Prüfwesen (JB)
Erstellt am 02.09.2025
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FAQ:Heilmittel

Da sich viele Fragen wiederholen, haben wir die häufigsten in einem FAQ-Katalog für Sie zusammengetragen, um Ihnen mit den Antworten den Praxisalltag zu erleichtern.

Sie finden unter der Rubrik Service - FAQ:Heilmittel Fragen und Antworten zu den Themen Behandlungsfall, Ausfüllen des Vordrucks „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“ und zu allgemeinen Themen der Heilmittelverordnung.

   

Für weitere Fragen

Für Fragen, die über die FAQ hinausgehen, ist weiter die Hotline Heilmittelverordnung unter der Durchwahl 0211-9684-488 für Sie da.

Sie erreichen die Hotline Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Sollten Sie außerhalb der Erreichbarkeitszeit besondere Fragen zur Heilmittelverordnung haben, können Sie diese gern schriftlich per E-Mail an OrgaPW(at)kzvnr.de richten.