TI & Praxis-IT

Mehr als ein Digitalisierungsgesetz

Von der ePA bis zur neuen Rolle der gematik: Das GeDIG könnte einen Paradigmenwechsel markieren – auch für Zahnarztpraxen. Im aktuellen RZB lesen Sie den ersten Teil einer dreiteiligen Artikelserie, die das GeDIG und seine Auswirkungen für den zahnärztlichen Praxisbetrieb in allen Facetten beleuchtet.
Von Julia Dohmes | Nadja Ebner
Erstellt am 29.09.2026
Quelle: RZB
Eine Kompassnadel, die auf den Schriftzug „Digitalisierung“ zeigt. © Robert Kneschke – stock.adobe.com

Übergreifende Steuerung digitaler Gesundheitsprozesse 

Nach dem Kabinettsbeschluss vom 15. Juli 2026 beginnt nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren für das vorgesehene „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG). Es geht im GeDIG zunehmend nicht mehr nur um einzelne digitale Anwendungen, sondern um die übergreifende Steuerung digitaler Gesundheitsprozesse.

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens wurde in den vergangenen Jahren häufig als Aneinanderreihung einzelner Projekte wahrgenommen: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), E-Rezept, elektronische Patientenakte (ePA) oder KIM-Dienste. Jedes dieser Vorhaben brachte neue technische Anforderungen, Fristen und gesetzliche Vorgaben mit sich. Für viele Zahnarztpraxen bedeutete dies vor allem zusätzlichen organisatorischen Aufwand, Investitionen in Hard- und Software sowie nicht selten Frustration über instabile Systeme. 

Mit dem Entwurf zum GeDIG verfolgt die Bundesregierung nun einen anderen Ansatz. Erstmals steht nicht mehr die Einführung einzelner Anwendungen im Mittelpunkt, sondern die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur selbst. Das geplante Gesetz soll die Telematikinfrastruktur (TI) leistungsfähiger, stabiler und sicherer machen, digitale Versorgungsprozesse standardisieren und die Nutzung von Gesundheitsdaten für Prävention und Versorgung erheblich ausweiten. 

Gleichzeitig verändert sich die institutionelle Architektur des Gesundheitswesens: Die gematik erhält deutlich mehr Verantwortung für Betrieb, Standards und Weiterentwicklung der digitalen Gesundheitsversorgung. Aus einer koordinierenden Organisation wird schrittweise eine operative Plattformbetreiberin. Damit entsteht erstmals eine zentrale Steuerungsstruktur für die Telematikinfrastruktur.

Deutliche Veränderung der technischen Rahmenbedingungen

Für Zahnarztpraxen ergeben sich aus all dem weitreichende Konsequenzen, organisatorisch, technisch und perspektivisch auch medizinisch. Die künftige Stabilität der TI, die Weiterentwicklung der ePA, neue Interoperabilitätsstandards und die Zentralisierung technischer Verantwortung werden nahezu jede Zahnarztpraxis betreffen, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Spezialisierungsgrad. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass weniger die einzelnen Anwendungen als vielmehr deren technische Umsetzung den Praxisalltag belastete. Unterschiedliche Softwarestände, Verzögerungen bei Updates, Probleme mit Konnektoren oder Ausfälle zentraler TI-Dienste führten wiederholt zu erheblichen Einschränkungen. Das GeDIG versucht deshalb, technische Verantwortung stärker zu bündeln und Entscheidungswege zu verkürzen. Einheitlichere Softwarestände, zentral gesteuerte Updates und verbindliche Betriebsstandards könnten die bislang häufig kritisierte Heterogenität der TI reduzieren. Gleichzeitig steigt jedoch die Abhängigkeit von einer zentral gesteuerten Infrastruktur. Störungen zentral bereitgestellter Dienste könnten künftig deutlich größere Auswirkungen entfalten als bisher.

Vollständiger Artikel zum GeDIG im aktuellen RZB

Mehr zu den neuen Aufgaben der gematik, zum Ausbau der ePA zur zentralen digitalen Informationsplattform und des Kommunikationsdienstes KIM zur verbindlichen Infrastruktur für den digitalen Versand medizinischer Dokumente sowie zur Erweiterung der Interoperabilität und zur Verschiebung weg von den einzelnen Anwendungen der TI hin zu einer zentralen Plattform-Medizin erfahren Sie im vollständigen Artikel im aktuellen „ Rheinischen Zahnärzteblatt“.

   

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Sie können sich die September-Ausgabe des RZB mit dem vollständigen Artikel zum Thema „Mehr als ein  Digitalisierungsgesetz“ (Seite 11 bis 13) auch online in unserer Mediathek anschauen. Hier stehen alle erschienenen Ausgaben des RZB aus den Jahren 2026, 2025 und 2024 für Sie zum Stöbern und Download bereit.

FORTSETZUNG FOLGT!

Lesen Sie demnächst im RZB:

GeDIG (Teil 2): ePA entwickelt sich zur zentralen Informationsplattform

GeDIG (Teil 3): Zentralisierung als Chance oder neues Risiko?