Vorteile der Smartpost-Nutzung
Das sind Ihre Vorteile, wenn Sie als myKZV-Teilnehmer Ihre Abrechnung über das Portal einreichen, auf die Übersendung von Unterlagen in Papierform (wie Informationsdienst oder Abrechnungsunterlagen) verzichten und stattdessen die elektronische Smartpost nutzen: Zum einen verringert sich der Verwaltungskostenbeitragssatz um 0,2 Prozentpunkte für jede Leistungsart. Das bedeutet, die Praxis zahlt einen Verwaltungskostenbeitragssatz in Höhe von 1,4 Prozent anstelle von 1,6 Prozent! Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie außerdem noch Platz sparen im Hinblick auf die fristgerechte Aufbewahrung Ihrer Abrechnungsunterlagen. Denn alle Unterlagen sind dann digital über myKZV abrufbar, Sie müssen keine Papierordner mehr lagern.
So nehmen Sie am Smartpost-Verfahren teil
Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen können in dem Bereich „Einstellungen -> Persönliche Einstellungen“ die Teilnahme am Smartpost-Verfahren per Häkchen bestätigen und speichern. Bitte beachten Sie, dass alle Vertragszahnärzte einzeln dem Smartpost-Verfahren zustimmen müssen. Für MVZ wird ein Formular angeboten, dass von allen Vertragszahnärzten unterschrieben und an die KZV Nordrhein zurückgesendet werden muss. Danach ist der Status der Teilnahme am Smartpost-Verfahren hinterlegt.
Falls Sie weitere Fragen zu myKZV haben, berät Sie die KZV Nordrhein gerne unter der Service-Hotline 0211-9684-180.
myKZV-Serviceportal
Infos auf unserer Homepage
Das „How to do“ zur Anmeldung und zum Umgang mit dem myKZV-Serviceportal finden Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie auch das myKZV-Handbuch einsehen und herunterladen.